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Papst Clemens VII. war in seinen Entscheidungen unschlüssig, schwankend und inkonsequent. Die großen politischen und sozialen Fähigkeiten des florentinischen Adelsgeschlechts der Medici waren ihm nicht vererbt worden. Wie schon seine Vorgänger auf dem Stuhl Petri so hatte auch er mit der steigenden Ausbreitung der Reformation zu kämpfen. Angesichts des Luthertums forderten die deutschen Reichsstände die Einberufung eines Konzils. Clemens VII. und große Teile der Kurie waren noch wie gelähmt durch die Furcht des Konziliarismus, ausgelöst durch die Basler Versammlungen des 15. Jahrhunderts. 1526 schloss Clemens VII.
mit Frankreich und Venedig die “Liga von Cognac” gegen blieb Karl V. und somit kam es am Reichstag zu Speyer im selben Jahr zur Aufkündigung des Wormser Edikts. Schwerwiegend waren die Folgen. Am 06.05.1527 erstürmten die kaiserlichen Truppen die Heilige Stadt, plünderten und brandschatzten in furchtbarem Masse. Dieses Geschehen ging als “Sacco di Roma” in die Geschichte ein. Ein deutscher kurialer Augenzeuge berichtete: “Da muest alles sterben, was auf den Gassen gefunden wardt, es war gleich jung oder alt, Weib, Mann, Pfaff oder Münch.” Unmittelbar vor der Plünderung der päpstlichen Gemächer musste der Papst über den Verbindungsgang in die Engelsburg fliehen. Das Massaker war unbeschreiblich. 147 Gardisten der Schweizergarde fanden beim Sacco di Roma den Tod. Erst im Dezember des selben Jahres konnte Papst Clemens VII. nach Zahlung einer erheblichen Geldsumme und großen Zugeständnissen die belagerte Engelsburg verlassen. Der Sacco di Roma wurde als Strafgericht Gottes für das ausschweifende Leben während der Renaissancezeit betrachtet. 1529 kam es in Barcelona zum Frieden zwischen Papst und Kaiser. Papst Clemens VII. wehrte sich immer noch gegen ein Konzil. Am 24.02.1530 krönte Clemens VII. Karl V. in Bologna zum Kaiser. Diese Krönung war übrigens die Letzte die ein Papst vollzog. Die erhoffte Zusammenarbeit zwischen Papst und Kaiser blieb jedoch aus. Clemens VII. kreierte in seiner Amtszeit 32 Kardinäle. Er ist als Förderer der Kunst in die Geschichte eingegangen. 1524 erteilte er Michelangelo den Auftrag zum Bau der Bibliotca Laurenziana in Florenz, welche die reichsten Handschriftensammlungen der Welt beinhaltet. Sein Pontifikat war für die Kirche ein Verhängnis, besonders weil er sich strikt weigerte das so notwendige Konzil einzuberufen und die weitere Ausbreitung des Protestantismus nicht eindämmte. Papst Clemens VII. starb am 25.09.1534 in Rom. Sein Leichnam ist beigesetzt in der Kirche S. Maria sopra Minerva
in der Ewigen Stadt. Noch auf dem Sterbebett beauftragte der Papst seinen Neffen, Ippolito Kardinal de´Medici seinen ganzen Einfluss für die Wahl Alessandro Kardinal Farnese geltend zu machen. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Clemens VII. am 25.09.1534 bestand das Heilige Kollegium aus insgesamt 46 Eminenzen. Am Konklave selbst waren jedoch nur 33 Kardinäle ( siehe Konklaveteilnehmer oben ) in Rom anwesend. Folgende 13 Kardinäle blieben dem Konklave fern bzw. erreichten den Konklaveort nicht rechtzeitig:
Die am Konklave teilnehmenden Purpurträger stammten aus folgenden Pontifikaten:
Der erfahrenste Konklaveteilnehmer war Alessandro Kardinal Farnese, er hatte bereits an fünf Papstwahlen aktiv teilgenommen. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. >zurück Mit dem Todestag von Papst Clemens VII. am 25.09.1534 befand sich der Kirchenstaat in einer bedenklichen unstabilen Situation. In Rom selbst war zwar die Ordung im wesentlichen aufrecht erhalten geblieben, jedoch in mehreren Städten des Patrimoniums war es zu ernsten Unruhen gekommen. Das Konklave begann am 11.10.1534 in Rom mit einer Wählerschaft von 33 Kardinälen. Nach einer anderen Quelle waren es angeblich 35 Kirchenfürsten. Der sienesische Gesandte Ludovico Sergardi schätzte am 08.10.1534, also unmittelbar vor Konklavebeginn, die italienische Partei auf 9 Mitglieder. Zu ihnen zählten die Kardinäle Pucci, Salviati, Ridolfi, de´Medici, Cibo, Spinola, Grimaldi, Cupis und Cesi. Vier Kardinäle italienischer Abstammung zählte er zur französischen Partei, Kardinal Gaddi, Trivulzio, Sanseverino und Pisani. Somit umfasste die französische Partei insgesamt 12 Mitglieder. Kardinal Castelnau de Clermont kam jedoch verspätet erst am 23.10.1534 in Rom an. Seine Stimme ging im Konklave leider verloren. Neben diesen beiden Parteien gab es noch eine Dritte. Die kaiserliche Partei. Zu ihr gehörten die 2 spanischen Kardinäle Merino und Quinones des weiteren die italienischen Kardinäle Piccolomini, Cesarini, Caraffa, Palmieri, Gonzaga, Doria und Campegio. Frei von einer Parteibindung waren die Kardinäle Farnese, Ferreri, Cornaro, Grimani und Accolti. Bereits am zweiten Tag des Konklave berichtete Sergardi, dass Kardinal Palmieri in das Lager der Franzosen wechselte und Kardinal Doria zu den Italienern, während Kardinal Grimani und Accolti zur kaiserlichen Partei neigten. Kardinal de´Medici versuchte von Beginn an, dem Wunsch des verstorbenen Papst Clemens VII. entsprechend, Kardinal Farnese als neuen Kirchenführer durchzusetzen. Kardinal Farnese gehörte keiner der drei Gruppierung an und konnte sich schnell durchsetzen. Nach dem die kaiserliche Partei ihre Zustimmung gegeben hatte, versammelte sich das gesamte Heilige Kollegium in der Kapelle Nikolaus V., wo Kardinal Piccolomini, als der nach Kardinal Farnese älteste Kardinalbischof, die Wahl verkündete. Um die Form zu wahren, wurde am Morgen des 13.10.1534 noch ein formales Skrutinium abgehalten, das einstimmig Kardinal Farnese zum neuen Papst erhob. Kardinal Farnese stammte aus einem alten angesehenen Geschlecht des Kirchenstaates. Er war von schwankender Gesundheit und bereits 67 Jahre alt als er den Namen Papst Paul III. annahm. Er beendete eine Sedisvakanz von 39 Tagen als er am 03.11.1534 gekrönt wurde. Stand: 20.09.2004 |
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