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Konklave vom 15.-23.05.1555 zur Wahl von Papst Paul IV. |
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Marcellus II. |
u Sukzession u |
Paul IV. |
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Marcello Cervini degli Spannocchi |
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Gian Pietro Carafa |
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Todestag: 01.05.1555 |
Wahlort: Rom, Vatikan |
Bischof von Ostia und Velletri |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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1. Der Tod Papst Marcellus II. Papst Marcellus II. war als Reformpapst auf den Stuhl Petri gewählt worden, doch bereits nach 21 Tagen Regierungszeit hauchte er sein Leben aus. Sein Ponitfikat zählt somit zu den kürzesten der Kirchengeschichte. Der Konzilssekretär Angelo Massarelli schrieb in sein Tagebuch; “O unglücklicher Papst, der die Tiara kaum berührt hat, unglücklich wir, seine Diener, die wir so schnell eines ausgezeichneten Herrn beraubt wurden, unglücklich alle Christen, die sich von einem so überaus heiligen Papst zu Gottes Ehren mit vollem Recht so viel Gutes und Großes versprachen: die Wiederherstellung der Autorität und der Majestät des Apostolischen Stuhles, die Reform, den Glanz und die Einheit der katholischen Kirche, das Wachstum des Glaubens, die Förderung alles Guten. Unglückliches Jahrhundert, dem es nicht vergönnt war, sich eines solchen Hirten zu erfreuen, ja ihn nicht einmal zu sehen!” Marcellus II. war schon in jungen Jahren von kränklicher Natur und immer wieder gesundheitlich angeschlagen. Am 21. April wurde er zur Ader gelassen. Katarrh und Fieber plagte den jungen Papst und zwang ihn zu Bett. Trotz der Bedenken seiner Ärzte, empfing Marcellus II. die verschiedensten Repräsentanten in Audienz. Am 30. April erlag er plötzlich bei der Arbeit einer ungewöhnlichen Schwäche und legte sich nieder. Am Abend des selben Tages kam er noch einmal zu sich. Die Ärzte hatten keine Hoffnung mehr und Papst Marcellus II. starb in den Morgenstunden des 01.05.1555. Auf Grund es 21 Tage Pontifikats hat er keine Kardinalskreierungen vorgenommen. Marcellus Leichnam wurde ohne Pomp durch die Kanoniker von St. Peter in der Basilika in einem bescheidenen Grab beigesetzt. Über die Beisetzung schrieb der Dichter Faustus Sabäus:
Im Rahmen des Umbau der Peterskirche durch Papst Paul V. im Herbst 1606 wurden seine Gebeine nach den Grotten überführt und in einem altchristlichen Marmorsarkophag mit der schlichten Inschrift “Marcellus II.” beigesetzt. Im Stadtpalast seines Heimatortes in Montepulciano wurde folgende Inschrift angebracht:
2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Marcellus II. am 01.05.1555 umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 56 Kardinäle. Von diesen waren 43 Eminenzen bei Konklavebeginn am 15.05.1555 in Rom anwesend. Drei Kardinäle stießen verspätet zum Konklave- geschehen:
Somit erreichte das Heilige Kollegium eine Mitgliederzahl von 46 Kardinälen ( siehe Konklaveteilnehmer oben )im Konklaveverlauf. Folgende 10 Purpurträger blieben dem Konklaveort fern:
In diesem zweiten Konklave im Jahr 1555 war Francesco Kardinal Pisani der erfahrenste Konklaveteilnehmer. Für ihn war diese Papstwahl bereits die 6. in seinem Kardinalat. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste De kretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. >zurück Der Tod von Papst Marcellus II. am 01.05.1555 bescherte der Kirche ein sogenanntes Zwei-Päpste-Jahr. In der bisherigen Kirchengeschichte hatte es derartiges bereits häufiger gegeben, ja sogar zwei Drei- Päpste-Jahre (ohne Berücksichtigung der Gegenpäpste):
Wegen drastischem Geldmangel waren die Exequien für den verstorbenen Papst sehr einfach ausgefallen, sie begannen am 06 . Mai und endeten am 14. Mai. Am folgenden Tag begann mit der Heiliggeistmesse das Konklave, es waren 43 Kardinäle in den Wahlräumen zu gegen. Übrigens die selben Räume wie bei der letzten Wahl von Papst Marcellus II. An den beiden folgenden Tagen stießen noch die Kardinäle Gonzaga und de Villena zum Konklave. Die kaiserliche Partei verfügte über 20 Parteigänger, da die fehlenden Kardinäle größtenteils zum französischen Lager gehörten, brachte es die französische Partei nur auf 15 Stimmen. Die entscheidenden Stimmen mussten wieder einmal bei den Neutralen geworben werden. Am 22. Mai traf Kardinal de Lenoncourt als Verstärkung der französischen Wählerschaft im Konklave ein und somit umfasste das gesamte Wahlgremium nun 46 Eminenzen. Verschiedene Parteinahmen veränderten die Kräfteverhältnisse. Mehr und mehr kristallisierten sich die Kardinäle Puteo und Bertano als Bewerber für die Tiara heraus. Doch letztendlich konnte keiner der beiden Würdenträger genügend Stimmen auf sich vereinigen. Die entscheidende Wende in dieser Papstwahl bewirkte der Camerlengo Guido Ascanio Kardinal Sforza. Er favorisierte den Dekan des Heiligen Kollegiums Gian Pietro Kardinal Carafa . An Christi Himmelfahrt, dem 23.05.1555 zur Mittagszeit wurde Kardinal Carafa durch einstimmige Adoration zum neuen Kirchenoberhaupt gewählt. Aus Dankbarkeit gegenüber Papst Paul III. der ihn in den Kardinalsstand erhoben hatte, nannte er sich fortan Paul IV. Kardinal Carafa war zum Zeitpunkt seiner Wahl zu Papst Paul IV. bereits 79 Jahre alt und beendete eine Sedisvakanz von nur 24 Tagen. Stand: 09.10.2004 |
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Quellenverzeichnis: |
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