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Konklave vom 08.-16.05.1605 zur Wahl von Papst Paul V. |
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Leo IX. |
u Sukzession u |
Paul V. |
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Alessandro Ottaviano de´Medici |
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Camillo Borghese |
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Todestag: 27.04.1605 |
Wahlort: Rom, Vatikan |
Vikarius von Rom |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Papst Leo XI. war ein gebildeter und geistvoller Kirchenmann. Er entstammte einer Seitenlinie der berühmten Florentiner Adelsfamilie der de´Medici. Leider war ihm nur eine Pontifikatsdauer von 26 Tagen beschieden. Bei der feierlichen Inbesitznahme des Laterans hatte er sich eine Erkältung zugezogen und starb am 27. April 1605. Seine sterblichen Reste wurden in St. Peter beigesetzt.
Sein Neffe, Roberto Ubaldini, welcher unter Papst Paul V. in den Kardinalsstand erhoben wurde, ließ in einem Seitenschiff von St. Peter ein Marmordenkmal für ihn errichten. Die Ausführung oblag dem Antikenrestaurator Francesco Algardi. Durch den frühen Tod von Roberto Kardinal Ubaldini im Jahr 1635 geriet die Fertigstellung ins Stocken und das Grabmal wurde erst Ende der vierziger Jahre des 17. Jahrhunderts fertiggestellt >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Todestag von Papst Leo XI. umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 67 Kardinäle. Am eigentlichen Konklavegeschehen nahmen aber nur 61 Purpurträger in Rom teil ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Folgende 6 Kardinäle fehlten bei der Papstwahl im Vatikan:
Im Konklave anwesende Kardinäle stammten aus folgenden Pontifikate:
Der erfahrenste Konklaveteilnehmer mit bereits acht Konklaven war der Dekan des Heiligen Kollegiums Tolomeo Kardinal Galli di Como. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). >zurück Nur fünf Wochen waren seit dem letzten Konklave vergangen, als am 08.05.1605 das Heilige Kollegium erneut einen Pontifex maximus wählen musste. Am Todestag von Papst Leo XI., dem 27.04.1605, war auch Girolamo Kardinal Agucci verstorben und somit bestand das Kardinalskollegium aus insgesamt 67 Eminenzen. Diese Zahl reduzierte sich noch um die 6 abwesenden Kardinäle (siehe oben 2. Struktur des Kardinalskollegiums) auf 61 Konklaveteilnehmer. Laut Pastor (Geschichte der Päpste, Band 12, S. 22) zogen nur 59 Kardinäle am 08. Mai in das Konklave ein, die Kardinäle Zacchia und Madruzzo waren erkrankt . Pastor läßt offen, ob beide Kardinäle dem Konklaveverlauf fern geblieben sind. Nach einer anderen Quelle (Hierarchia Catholica Medii et Recentoris Aevi, IV, 9) waren beide erkrankten Kardinäle sehrwohl im Konklave, jedoch blieben sie in ihren Zellen. Das Verhalten von Pietro Kardinal Aldobrandini im Konklave zur Wahl von Leo XI. zeigte nun deutlich seine Auswirkungen. Aldobrandini hatte in diesem Konklave mehr Gegner als Anhänger für eine eigene Kandidatur. Die Fraktionen scharten sich um Montalto und Sfondrato. Aldobrandinis Partei konnte auf höchstens 26 Köpfe zählen. Die Parteien der Franzosen und der Spanier konnten auf jeweils 5 Stimmen zählen. Von spanischer Seite wurde Kardinal Sauli nominiert. Aldobrandini war aus mehreren Gründen strikt gegen die Wahl Saulis. Einen Tag vor Konklavebeginn am 07. Mai zählte man bei einer Zusammenkunft bei Kardinal Sfondrato insgesamt 35 Stimmen für Sauli. Am selben Abend sprach man jedoch auch viel von den Kardinälen Baronius und Tosco. In den ersten Konklavetagen versuchten die Kardinäle Baronius, Sfondrato, Aquaviva, Farnese, Sforza und Piatti mit ihren Anhängern die Kandidatur des Jesuiten Kardinal Bellarmino
durchzusetzen, jedoch ohne Erfolg. Bellarmino selbst war der größte Gegner dieses Wahlversuchs. Von Kardinal Dietrichstein ist bekannt, dass Bellarmino eher die Kardinalswürde zurückgegeben hätte, als sich zur Wahl zu stellen. Nach dem Konklave sagte Bellarmino einem Freund: “Im Gefühl meiner Schwachheit habe ich Gott von ganzem Herzen gebeten, mich eine so gefährliche Höhe nicht ersteigen zu lassen”. Am 14. Mai versuchte Aldobrandini Kardinal Blandrate di San Giorgio als neuen Kandidaten zu proklamieren. Hierzu fanden sich Aldobrandini, Montaldo, Sfondrato, Farnese, d´Este und Visconti in der Zelle Nr. 7 bei Kardinal Aquaviva d´Aragona ein.
Aldobrandinis Vorschlag war jedoch nur ein Scheinmanöver. Am folgenden Tag proklamierte Aldobrandini Kardinal Sauli mit offener Exklusion zur Wahl. Sie scheiterte. In der Nacht vom 15. auf den 16. Mai trat die Kandidatur von Kardinal Tosco in den Vordergrund. Befürworter waren, d´Este, Cesi, Bevilacqua und del Monte. Gegen die Kandidatur waren die Oratorianer Baronius und Tarugi sowie der Jesuit Bellarmino. Ebenfalls abgeneigt zeigten sich die Kardinäle Pio, Taverna und Olivier -Razali. Kardinal Tosco war erst spät Priester geworden und hatte durch seinen ehemaligen Beruf als Militär ein sehr rauhes Wesen. Besonders seine Ausdrucksweise war grob und anstößig, ungeeignet für das höchste Amt der Kirche. Die Anhänger Toscos machten am 16. Mai den Versuch einer Adoration. Es kam zum Tumult in den geheiligten Räumen des Vatikan und einige Wahlmänner sprachen bereits von einem Schisma. Auf Grund der Unruhe wurden die Wachen zum Konklave verdoppelt. Aldobrandini und Montalto trafen sich in der Sala Regia zu einer Unterredung. Hierbei fiel unvermutet der Name Camillo Borghese. Man einigte sich und benachrichtigte die eigenen Anhänger. Aldobrandini selbst führte den überraschten Kardinal Borghese in die Cappella Paolina, wo am Abend des 16. Mai im offenen Skrutinium seine Wahl erfolgte. Camillo Kardinal Borghese war zu diesem Zeitpunkt erst 52 Jahre alt und nahm den Namen Paul V. an. Sein Wahlspruch lautete: “Spiritus ubi vult spirat”. Borghese stammte aus einer Familie aus Siena. Camillos Vater war in den Diensten von acht Päpsten gewesen und bis zum Dekan der Konsistorialadvokaten aufgestiegen. Unter Papst Paul IV. hatte er den Kardinal Morone in dessen Inquisitionsverfahren verteidigt. Die Inthronisation am 29.05.1605 von Papst Paul V. beendete eine Sedisvakanz von 32 Tagen. Stand: 12.02.2006 |
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