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1. Der Tod Papst Alexander VI. Rodrigo Borja zählte als Kardinal zu den reichsten seines Standes, als Papst Alexander VI. gehört er noch Heute zu den dunkelsten Kapiteln der Papstgeschichte. Luxus, Sittenlosigkeit und Simonie kennzeichneten sein Kardinalat und Ponitfikat.
Offen bekannte er sich zu seinen Liebschaften und seinen leib- lichen Kindern. In den Jahren 1462-1471 gebaren ihm Frauen, deren Namen nicht bekannt sind, die Kinder Isabella, Pedro und Jerómina. Mit der schönen Vanozza de Cattanei hatte Rodrigo ab etwa 1474 ein inniges Verhältnis. Aus dieser Verbindung ent- stammten die später zu zweifelhaftem Ruhm gelangten Kinder César, Juan, José und Lucrezia.
Diese eheähnliche Gemeinschaft war in Rom kein Geheimnis. Als Papst Alexander VI. kreierte er in seinem zweiten Konsis- torium am 20.09.1493 seinen Sohn César de Borja zum Kardinal. Ein, wie sich später herausstellte, verhängnisvoller Schritt. César Kardinal de Borja war eher ein skrupelloser Kriegsmann als ein Kirchenfürst. Die dunkelsten Machenschaften und selbst Morde gingen auf sein Konto. César legte nach der Ermordung seines Bruders Juan seine geistlichen Würden nieder. Sowohl César als auch seine Schwester Lucrezia fanden später vielfach Eingang in die Geschichtsbücher der Jahrhunderte, mehr durch ihre Skandale als durch rühmliche Taten. So diente Niccoló Machiavelli, César als Leitfigur für sein berühmtes Werk “Il principe” und Lucrezia erscheint immer wieder als die Lebefrau
und Konkubine schlecht hin in Literatur und Geschichte. Obgleich der überwiegende Teil der Charakterzüge von Papst Alexander VI. als Negativ zu bezeichnen sind, so verstand er sehr wohl etwas von Macht und Politik. Im Jahr 1495 schloss er mit Mailand, Venedig, Spanien und dem Kaiser die “Heilige Liga”. In sein Pontifikat fällt die traurige Geschichte des Dominikanischen Bußpredigers Girolamo Savonarola
aus Florenz, der permanent gegen den simonistischen und ungläubigen Papst in Rom predigte. In seiner Heimatstadt Florenz fand Savonarola am 23. 05.1498 den Tod auf dem
Scheiterhaufen. Neben seinem Sohn César kreierte Papst Alexander VI. drei Neffen zu Purpurträgern. Insgesamt kreierte er in seinem Pontifikat 43 Kardinäle. Alexanders Leben ist umrankt von Geschichten und Legendenbildung, selbst sein plötzliches Ende am 18.08. 1503 macht hier keine Ausnahme. Historiker sind sich uneins, ob Papst Alexander VI. eines natürlichen Todes durch Malaria oder gewaltsam durch Gift gestorben ist. Seine letzte Ru- hestätte befindet sich in S. Maria in Montserrat in Rom. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod Papst Alexanders VI. am 18.08.1503 bestand das Heilige Kollegium aus insgesamt 45 Kardinälen, von welchen jedoch nur 37 Purpurträger ( siehe Konklaveteilnehmer oben ) am Wahlgeschehen teilnahmen. Folgende 8 Kardinäle fehlten am Konklave im Vatikan:
Die teilnehmenden Kardinäle entstammten folgenden Pontifikaten:
Als wohl erfahrenster Konklaveteilnehmer ging Oliviero Kardinal Carafa, der Bischof von Sabina in diese Papstwahl. Er hatte in der Vergangenheit bereits an drei Papstwahlen teilgenommen. Das anstehende Konklave war das 18. in Rom und 14. in den Mauern des Vatikan. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus II. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani”, welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). >zurück César de Borja der Papstsohn, war am 18.08.1503 als sein Vater starb, Generalkapitän von Rom und somit der Herrscher der Ewigen Stadt. Auf seiner Seite standen 14 spanische Kardinäle. César war zu diesem Zeitpunkt schwer erkrankt und konnte somit seinen Plan, sich den Kirchenstaat einzuverleiben, nicht realisieren. Mord, Plünderungen und brutale Straßenkämpfe waren in Rom an der Tagesordnung als das Konklave am 16.09.1503 im Vatikan begann. Das Heilige Kollegium hatte berechtigte Sorge um eine freie Papstwahl. Die 37 Kardinäle verteilten sich fast gleichmäßig auf drei Nationalparteien (Spanier, Franzosen und Italiener). Diese Ausgewogenheit der Parteikräfte verhinderte anfangs eine notwendige Mehrheitsbildung auf einen Kandidaten. Erst der französische Kardinal Georges d´Amboise lenkte die Interessen der Gruppierungen auf einen Kandidaten. Am 22.09.1503 wählte man den schwer kranken Kardinal Francesco Nanni -Todeschini Piccolomini mit 35 Stimmen zum neuen Papst. Piccolomini stammte aus Sarteano bei Siena und war ein Neffe von Papst Pius II. Bei seiner Wahl war dieser Übergangspapst bereits 64 Jahre alt und Gichtkrank. Im Gedenken an seinen Onkel nannte er sich Pius III. Er wurde am 08.10.1503 gekrönt und beendete eine Sedisvakanz von 51 Tagen. Sein Pontifikat sollte zu einem der kürzesten der Kirchengeschichte werden. Stand: 26.07.2004 |
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