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Konklave vom 05.09. - 25.12.1559 zur Wahl von Papst Pius IV. |
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Paul IV. |
u Sukzession u |
Pius IV. |
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Gian Pietro Carafa |
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Giovanni Angelo de´Medici |
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Todestag: 18.08.1559 |
Wahlort: Rom, Vatikan |
Bischof von Cassano und Fogligno |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Papst Paul IV. verfügte über ausgeprägte Charakterzüge. So ist von dem Jesuitengründer Ignatius von Loyola überliefert, als er von seiner Wahl erfuhr: “ Alle Knochen haben mir im Leibe gezittert.” Ein venezianischer Gesandter berichtete: “ Dieser Papst ist von tiefer und feurigem Temperament .... Er ist stürmisch in der Behandlung der Geschäfte und duldet nicht, dass ihm irgend jemand widerspricht. “ Papst Paul IV. war von Geburt aus Neapolitaner, streng, gefürchtet und extrem misstrauisch. In seiner Regierungszeit zeigte er unmissverständlich seinen tiefen Hass gegen die spanische Vorherrschaft in Italien. In seinem Pontifikat erhob er 19 Kirchenmänner zu Kardinälen, unter ihnen waren 3 Nepoten. Carlo, Diomede und Alfonso Carafa. Schon kurz nach seiner Wahl zum neuen Pontifex kreierte er in einem Konsistorium am 07.06. 1555 Carlo Carafa zum Kardinal und übertrug ihm die Geschäfte der Kirche. In seine Amtszeit fällt die Schlacht von Piliano, welche mit einer totalen Niederlage der päpstlichen Truppen gegenüber den Spaniern endete. Verantwortlich für diesen Krieg und letztendlich auch für die Niederlage war sein Neffe Carlo Kardinal Carafa. 1559 setzte er ihn ab und schickte ihn in die Verbannung. Papst Paul IV. war strikt gegen die Fortführung des Konzils von Trient,
er fürchtete unter anderem die Ausbreitung des Protestantismus. Durch die Geschehnisse bei seiner eigenen Papstwahl, sah Paul II. sich veranlaßt die Konklavewahlordnung zu modifizieren. Mit der Bulle “Cum secundum” vom 16.12.1558 bekräftig- te er die Bulle “Cum tam divino” von Papst Julius II. und ver- bot die Einmischung weltlicher Fürsten in eine künftige Papstwahl. 1536, während seinem Kardinalat wurde er Vorsitzender der Inquisitionsbehörde und als Papst hatte er ein waches Auge mit der ihm eigenen Strenge bei der Durchführung der Inquisition. Er machte auch nicht halt vor hochverdienten Persönlichkeiten seiner Zeit. Papst Paul IV. führte 1559 den ersten “ Index der verbotenen Bücher ” ein und somit die Bücherzensur. Sowohl Inquisition als auch Bücherverbot betrieb er mit Leidenschaft. Diesbezüglich ist von ihm der Satz überliefert: “Selbst wenn mein eigener Vater Häretiker wäre, würde ich das Holz sammeln, um ihn zu verbrennen.“ Seine Inquisitionstribunal ging auch gegen ehrbare Kirchenmänner vor. So bezichtigte die Inquisition den fähigen Giovanni Girolamo Kardinal Morone der Häresie und hielt ihn in der Engelsburg in scharfer Haft. Erst nach dem Tod von Papst Paul IV. und einer Überprüfung des Inquisitionsverfahrens kam er wieder in Freiheit. Papst Paul IV. war zwar reformistisch, doch sein Reformkurs schadete der Kirche mehr als er von Nutzen war. Sein Grabmal findet man heute in der Kirche S. Maria sopra Minerva in der ewigen Stadt. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Todestag von Papst Paul IV. umfaßte das Heilige Kollegium insgesamt 56 Kardinäle. Am Konklave selbst nahmen max. 48 Kardinäle ( siehe Konklaveteilnehmer oben ) in Rom teil. Die Teilnehmerzahl schwankte im Verlauf des Konklave von 40 bis 48 Eminenzen (siehe hierzu “4. Das Konklave”). Folgende 8 Kardinäle blieben dem Konklaveort fern:
Die im Konklave anwesenden max. 48 Kardinäle stammten aus folgenden Ponitifikaten:
Der erfahrenste Konklaveteilnehmer war Kardinal Pisani, er hatte bisher an 6 Konklaven in seinem Kardinalat teilgenommen. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. mErst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. >zurück Der angestaute Hass des Volkes entlud sich schließlich nach dem Tod von Papst Paul IV. am 18.08.1559 in Rom. Das Gebäude der Inquisition wurde geplündert und seine eigene Statue auf dem Kapitol zertrümmert. An den öffentlichen Gebäuden wurden die Wappen der Carafa
abgeschlagen, erst am 21. August legte sich die Wut des Volkes und es kehrte wieder Ruhe in der Stadt ein. Die vor dem Zorn Papst Paul IV. geflohenen Kardinäle della Corgna und Colonna kehrten unter dem Jubel des Volkes am 21. August nach Rom zurück, der in der Engelsburg inhaftierte Kardinal Morone wurde freigelassen und erhielt das passive Wahlrecht für das anstehende Konklave zurück. Der Kirchensenat zeigte sehr deutlich, dass er nicht mit allem was das verstorbene Kirchenoberhaupt getan und veranlasst hatte, konform ging. Die üblichen Exequien, die Leichenfeierlichkeiten, welche sofort mit Eintritt der Sedisvakanz hätten beginnen müssen, setzten gemäß Kirchenrecht verspätet ein. Sie begannen erst am 23. August und endeten am 04. September 1559. Am folgenden Tag zog das Heilige Kollegium nach der Heilig-Geist-Messe im Vatikan in das Konklave ein. Wohl kaum jemand ahnte, dass dieses Konklave 3 Monate und 21 Tage dauern sollte und die Zusammensetzung des Kollegiums im Wahlverlauf sehr unhomogen struktuiert sein sollte. Mit Konklavebeginn am 05.09.1559 waren 40 Eminenzen in Rom anwesend. Folgende 7 Kardinäle traten verspätet in das Konklave ein:
Nach Eintreffen der verspäteten Kardinäle war die Wählerschaft auf 47 Purpurträger angestiegen. Diese Wählerschaft sollte jedoch nicht konstant bleiben. Bedingt durch Erkrankungen änderte sich die Struktur erneut:
Am Oktober traf ein neues Mitglied des Kollegiums in Rom ein:
Ohne Berücksichtigung der zeitweise erkrankten Kardinäle standen nun 48 Eminenzen zur Papstwahl im Konklave. Im November änderte sich die Struktur erneut, da 2 Kardinäle im Konklave erstarben:
Das Heilige Kollegium hatte durch die Todesfälle somit noch 46 Wahlberechtigte. Die letzte zahlenmäßige Änderung der Zusammensetzung des Kollegiums erfolgte im selben Monat durch neuerliche Erkrankungen:
Nach all den Zu- und Abgängen im Konklaveverlauf, standen zur endgültigen Wahl des neuen Pontifex 44 Kardinäle zur Stimmabgabe bereit. Zur Sicherung der öffentlichen Ordnung standen am 23. August 400 Mann zum Schutz von Kapitol und des Magistrats bereit, am 24. August verstärkte man die Bewachung durch 3000 Mann und 300 Reiter. Im wesentlichen trafen im Konkave drei Parteien aufeinander, die französische-, die spanische- und kaiserliche Partei. Am 05. September hatte die französische Gruppe nur 11 sichere Stimmen und die Gegenpartei der Spanier versuchte am folgenden Abend mittels ihrer Mehrheit Kardinal Carpi auszurufen. Der Versuch scheiterte jedoch. Am 08. September kam es zur Verlesung der üblichen Wahlkapitulation, welche einen Krieg verbot, die Reform der Kirche vorantreiben sollte und die Fortsetzung des Konzils beinhaltete. Am nächsten Tag beschworen die Kardinäle die Bulle “Cum tam divino” von Papst Julius II. Die verschiedenen Parteien waren uneins, so das sich um die 20 Kardinäle des Heiligen Kollegiums Hoffnungen auf die Tiara machten. Am 11. September erhielt Bartolomé Kardinal de la Cueva 17 Stimmen, am 13. September Robert Kardinal de Lenoncourt 18 Stimmen, am 14. September Henrique Kardinal de Portugal, obwohl nicht Konklaveteilnehmer 15 Stimmen und 5 Beitritte. Von Konklavebeginn an war Giovanni Kardinal de´Medici ein Mitbewerber im Rennen um die Papstwürde. Ab dem 16. September wurde hart um die Stimmen für Kardinal de´Medici gerungen. Hatte er anfangs nur 5-6 Stimmen, so stiegen diese auf 14-16 an. Neben Kardinal de´Medici erwuchs in der französischen Partei als Kandidat Francois Kardinal de Tournon heran. Im Wahlgang am 22. September zeigte sich jedoch, dass weder die spanische noch die französische Partei stark genug war um ihren Bewerber durchzusetzen. In der Nacht es 2. Oktober kam es zu einer Zusammenkunft der Parteiführer im Konklave, Kardinal Farnese, Carafa und Sforza. Entscheidend waren diese Gespräche jedoch nicht. Es fehlte an einem geeinten Willen, sich auf einen Kandidaten zu einigen. Über Wochen betrieb man die täglichen Abstimmungen, doch zeichnete sich kein Erfolg ab. So war zum Beispiel Kardinal Gonzaga seit Oktober ein möglicher Kandidat welcher am 08. November seine Kandidatur jedoch zurück zog. Weihnachten rückte immer näher und man diskutierte den Vorschlag das Konklave bis Epiphanie zu unterbrechen. Endlich an Heilig Abend trat eine Wende ein. Neue Verhandlungen vereinigten viele Stimmen auf Giovanni Kardinal de´Medici. Am Abend des 25.12 1559 setzte die Wählergemeinschaft Kardinal de´Medici auf den Thronsessel. Am kommenden Morgen wurde die Wahl durch eine Abstimmung nochmals bestätigt und dem Volke bekanntgegeben. Giovanni Kardinal de´Medici, übrigens nicht Verwandt mit der florentinischen Adelsfamilie de´Medici, wurde am 06.01.1560 zu Papst Pius IV. gekrönt und beendete eine Sedisvakanz von 141 Tagen. Eigenartigerweise hatte er als Papstwappen das Wappen der florentinsichen Adelsfamilie de´Medici. Stand: 17.10.2004 |
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Quellenverzeichnis: |
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