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Konklave vom 20.12.1565 - 07.01.1566 zur Wahl von Papst Pius V. |
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Pius IV. |
u Sukzession u |
Pius V. |
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Giovanni Angelo de´Medici |
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Antonio (Michele) Ghislieri O.P. |
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Todestag: 09.12.1565 |
Wahlort: Rom, Vatikan |
Bischof von Mondovi |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Der Nepotismus seines Vorgängers Paul IV. zwang Pius IV. zu einer drastischen Maßnahme. Im März des Jahres 1561 ließ er auf Drängen der römischen Bevölkerung die Carafa-Nepoten, Kardinal Carlo Carafa
und dessen Bruder Giovanni Herzog von Paliano hinrichten. Nichtsdestotrotz verfiel auch Papst Pius IV. dem Nepotismus, allerdings hatte er wenigstens in einem Fall, eine glücklichere Hand bei der Ernennung seiner Nepoten. Im ersten Kardinalskonsistorium am 31.01.1560 ernannte er seinen Vetter Giovanni Antonio Serbelloni und seinen Neffen Carlo Borromeo
zu Kardinälen. Kardinal Borromeo war bei seiner Ernennung erst 21 Jahre alt und sogleich mit der Leitung der Kirchengeschäfte beauftragt worden. Dieser junge Kirchenmann war jedoch vollkommen anders als die Kardinalnepoten der Renaissancezeit. Seine Haltung und sein Lebenswandel war beispielgebend für einen guten Kirchenfürsten und frommen Mann . Gerade Kardinal Borromeo war es, der sich später vehement für die Umsetzung der Konzilsbeschlüsse des Tridentinum einsetzte und unter Papst Paul V. am 01.11.1610 heilig gesprochen wurde. Weniger glücklich war die Kreierung des dritten Nepoten im zweiten Kardinalskonsistorium am 25.02.1561. Hier ernannte er seinen Neffen Markus Sitticus von Hohenems zum Kardinal.
Anfangs noch Bischof von Cassano wurde er später Bischof zu Konstanz. Er war mehr Krieger als ein Mann des geistlichen Standes und lebte zeitlebens im Konkubinat aus dem eine Tochter und ein Sohn hervorgingen. Pius IV. hat in vier Konsistorien insgesamt 47 Kardinäle kreiert. Zu den größten Verdiensten von Papst Pius IV. zählt die Wiedereröffnung des Tridentinum. Er eröffnete das Konzil zu Trient mit der dritten und abschließenden Sitzungsperiode durch die Bulle vom 29.11.1560.
Mit der 17. Sitzung wurde das Konzil von Trient am 18.01.1562 endlich wieder fortgeführt. Insgesamt nahmen unter Papst Pius IV. zwischen 1562-1563, 9 Kardinäle, 39 Patriarchen bzw. Erzbischöfe, 236 Bischöfe und 17 Äbte oder Ordensobere an den Sitzungen teil, jedoch nie alle in Geschlossenheit. Zur Konzilszeit umfasste das gesamte katholische Episkopat vermutlich ungefähr 700 Bischöfe. Pius IV. war auch ein Mäzen der Künste. Besonders seine Bauten in Rom zeugen noch heute von seinem Kunstgeist. Er ließ den Belvederehof durch Pirro Ligorio vollenden, welcher anlässlich der Vermählung von Graf Hannibal von Hohenems mit Hortensia Borromeo am Faschingssonntag 1565 mit einem großen Turnier eingeweiht wurde. Durch Michelangelo ließ er die Porta Pia entwerfen und in den Diokletianischen Thermen die Kirche Santa Maria degli Angeli errichten.
In dieser Kirche fand Papst Pius IV. nach seinem Tod am 09.12.1565 seine letzte Ruhestätte. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Pius IV. am 09.12.1565 umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 70 Eminenzen. Die Teilnehmerzahl am Konklave wird von den Historikern unterschiedlich beziffert. So nennt Dr. A. Francis max. 52 Kardinäle und Ludwig Freiherr von Pastor max. 53 Konklaveteilnehmer ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Pastors Mitgliederzahl an der Papstwahl scheint mir jedoch die fundiertere Variante zu sein. Folgende 17 Purpurträger blieben dem Wahlgeschehen in Rom gänzlich fern:
Die im Konklave max. anwesenden 53 Kardinäle stammten aus folgenden Pontifikaten:
Der erfahrenste Konklaveteilnehmer war Kardinaldekan Francesco Pisani, er hatte bisher an 7 Konklaven teilgenommen. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf , ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien für ein künftiges Konklave. Ihr Inhalt lautet: “Das Konklave soll genau nach der Konstitution Gregor X. am zehnten Tage nach dem Tode des Papstes beginnen, am folgenden Tage ist unverzüglich, „ohne dass, wie es zu geschehen pflegt, in den ersten Tagen eine Wahlkapitulation aufgesetzt wird“, zur Wahl vorzuschreiten, an jedem Tage hat ein Skrutinium stattzufinden, und schon beim ersten ist der Acceß gestattet. Wegen der, wenn auch berechtigten, Abwesenheit einiger Kardinäle bei der Wahl kann dieselbe nicht angefochten werden, „denn der allgemeine Nutzen, der aus der baldigen Wahl entspringt, muss jedem anderen Grunde vorgehen“. Die Verschließung des Konklaves ist streng durchzuführen und genau zu kontrollieren. Nur zwei Konklavisten dürfen mitgenommen werden, kranken Kardinälen kann durch geheime Abstimmung ein dritter bewilligt werden. Unterredungen und Briefwechsel einzelner Kardinäle mit Personen außerhalb des Konklaves, auch mit den Gesandten der Fürsten, werden streng und unter Strafe verboten. Die Kardinäle sollen, so beschwört und gebietet der Papst bei Androhung des göttlichen Gerichts, bei der Abgabe ihrer Stimmen und überhaupt bei allem, was die Wahl betrifft, von jeglicher List und Betrügerei, Parteilichkeit und Leidenschaft sich fern halten, Forderungen der Fürsten und weltliche Rücksichten nicht beachten, wegen der Wahl keine Vereinigungen, Verabredungen, Übereinkommen und andere unerlaubte Verträge schließen, unter einander über ihre Stimmen keine Zeichen geben, niemanden wegen seiner Stimme bedrohen, nichts tun wodurch die Wahl verzögert wird oder die Stimmen an Freiheit einbüßen, weder selbst noch durch andere, weder direkt noch indirekt, unter keinem Anstrich oder Vorwand”. >zurück Nach knapp sechsjährigem Pontifikat war die Sedisvakanz im Dezember 1565 erneut angebrochen. Die wüsten Unruhen, wie im Winter 1559 blieben aus und in der Ewigen Stadt herrschte Ruhe. Die üblichen Räumlichkeiten für das anstehende Konklave wurden vorbereitet und um die Gemächer Borromeos in der Torre Borgia erweitert. Unter Hannibal von Hohenems standen fünf Kompanien zu Fuß zum Schutz der Kardinäle bereit. Wie sich spä- ter zeigen sollte, blieb die Ruhe in Rom während der ganzen Sedisvakanz erhalten. Mit dem 19. Dezember endeten die feierlichen Trauergottesdienste für Papst Pius IV. und am selben Abend bezogen die Wahlmänner die Räume des Konklave, welche jedoch noch nicht ver- schlossen wurden. Am folgenden Tag nach dem Heiliggeistamt in St. Peter, versammelten sich die Kardinäle in der Paulinischen Kapelle und die Konklavebulle “In eligendis” von Papst Pius IV. wurde verlesen und von allen Anwesenden gebilligt. Anschließend zogen die Kardinäle in gewohnter Prozession ins Konklave. Zum Abendessen verließen sie die Konklaveräume und kamen einzeln zurück in ihre Zellen. Genau um Mitternacht wurde das Konklave geschlossen, zugemauert und versiegelt. Es befanden sich in dieser Nacht 48 Eminenzen im verschlossenen Konklavebereich. Mit Verspätung sollten noch fünf Kardinäle zur Papstwahl stoßen: Nach dem 20.12.1565: Angelo Kardinal Nicolini, Bischof von Pisa. (49 Kardinäle) Am 23.12.1565: Luigi Kardinal Pisani, Administrator von Padua und Francesco Kardinal Abundio Castiglioni, Bischof von Bobbio. (51 Kardinäle) Am 24.12.1565: Girolamo Kardinal Austrica da Corregio. (52 Kardinäle) Und schließlich am 02.01.1566: Pietro (Giovanni) Francesco Kardinal Ferrero. (53 Kardinäle) Somit schwankte die Zahl der Wahlmänner zwischen 48 und 53 Purpurträgern im Konklaveverlauf. Die gemäß Konklavebulle “In eligendis” aufgestellten Regeln wurden sowohl von den Kardinälen und Konklavisten als auch von den Gesandten der Fürsten sehr restrik- tiv eingehalten. Verbotene Nachrichten wurden nur in einem Fall, bei Kardinal del Monte entdeckt. Ein Konklavewächter fand in seinem Mantel einen derartigen Zettel. Die in vergangenen Konklaven üblichen Parteilichkeiten in Bezug auf eine französiche und kaiserliche Gruppierung schienen dieses Mal nicht zustande zu kommen. Die Zurückhaltung der Politik und Dank der Absperrung des Konklave konnten die Kardinäle in dieser Wahl so frei wie noch nie in der Kirchengeschichte eine unabhängige Wahlentscheidung treffen. Für gewöhnlich hatten die Nepoten des verstorbenen Papstes gute Chancen eine Stimmenmehr- heit im Wahlgeschehen zu erlangen. Kardinal Borromeo wurde im Vorfeld als ein Sieger betrachtet. Doch dieser Kardinal war zu fromm und geistlich, um aus dieser Situation einen Vorteil zu ziehen. Borromeo selbst bemühte sich die Konklavebulle im Wahlgeschehen getreu seinen Regeln durchzusetzen und einzuhalten. Laut mehreren Quellen, soll Papst Pius IV. auf dem Sterbebett seinem Neffen Kardinal Borromeo den Rat gegeben haben, einen der von ihm ernannten Kardinäle zum Nachfolger zu erheben; sei es nicht möglich so solle Kardinal Morone, dann Kardinal Ricci und endlich Kardinal Dolera eingesetzt werden. Neben Kardinal Borromeo taten sich die Kardinäle d´Este und Farnese durch ihre Erfahrung und Gewandtheit hervor. In den ersten Abstimmungen tauchten wie üblich alle möglichen Kandidaten auf, Morone , d´Este, Boncompagni, Sirleto usw. In einer der Abstimmungen erreichten Farnese und d´Este auf Anhieb 27 Stimmen. In der Nacht nach dem 23. Dezember gab es große Aufregung im Konklave, man arbeitete für und gegen die Erhebung von Kardinal Morone. Lärm und Aufregung breitete sich aus als Kardinäle in der Dunkelheit mit oder ohne Kerzen, zum teil nur halb bekleidet sich gegenseitig zu Unterredungen trafen. Am kommenden Morgen brachte die Wahl nicht den von Kardinal Borromeo erwarteten Erfolg. Auf Morone eingigten sich nur 26 Wähler und es nutzte auch nichts, das Kardinal Sforza, Orsini und Guido Ferreri zu ihm traten, es fehlten immer noch fünf Stimmen, da zu diesem Zeitpunkt 51 Wähler im Konklave weilten und für eine Zweidrittelmehrheit 34 Stimmen notwendig gewesen wären. Es wurden Stimmen laut, die den Inquisitionsprozeß gegen Kardinal Morone ins Spiel brachten und somit moralische Bedenken gegen ihn zu Felde führten. Nach einem Konklavebericht im Staatsarchiv zu Wien, an Maximilian II. waren für die hauptsächlichen Kandidaten die wirklichen Stimmenzahlen vom 22.12.1565 bis 05.12.1566 die folgenden:
Um den Jahreswechsel zogen dunkle Wolken über das Konklave. Der seit Konklavebeginn kränkelnde Kardinal Gonzaga erhielt am 31. Dezember die Sterbesakramente und verstarb am 06. Januar 1566 im Alter von nur 28 Jahren.
Nach dem sich die Stimmenmehrheit mehr und mehr auf Kardinal Ghislieri vereinigte unterstützte Kardinal Borromeo dessen Wahl. Am Abend des 07. Januar zogen die Kardin- äle zu Ghislieris Zelle und führten ihn fast schon mit Gewalt zur Cappela Paolina. Nach dem sich der Lärm gelegt hatte und alle Kardinäle Platz genommen hatten, sprach der Kardinaldekan Pisani: “Ich, Kardinal Francesco Pisani, Dekan des Heiligen Kollegiums, erwähle zum Papst meinen hochwürdigen Herrn Michele, den man den Kardinal von Alessandria nennt.” Gemeint war Michele Kardinal Ghislieri der aus Bosco bei Alessandria im Piemont stammte. Nacheinander traten alle Kardinäle in gleicher Weise zu Ghislieri. Er nahm die Wahl an und aus Rücksicht auf Kardinal Borromeo nannte er sich Pius V. Kardinal Ghislieri beendete mit seiner Krönung zum neuen Pontifex am 17.01.1566 eine Sedisvakanz von 39 Tagen. Stand: 27.12.2004 |
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