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Papst Eugen IV. war der Oheim von Pietro Barbo und hatte ihn bereits im jungen Alter von 23 Jahren zum Kardinal erhoben. Notwendige kirchliche Reformen setzte Papst Paul II. nicht um. Einige Historiker beschreiben Paul II. als verschlossen und Mensch mit schwer zugänglichem Charakter. Von den Humanisten gehasst, zitiert Bartolomeo Platina in seiner Papstgeschichte Papst Paul II. als Feind der Wissenschaft und Künste. Am 18.01.1469 konnte Papst Paul II. die Errichtung der Bistümer Wien und Wiener Neustadt erreichen, dank seiner guten Beziehungen zu Kaiser Friedrich III. Sicher aus Eigennutz verkündete er 1470 mit der Bulle “Ineffabilis Providentia”, dass künftig alle 25, statt wie bisher durch Papst Klemens VI. festgelegt alle 50 Jahre, ein Jubeljahr gefeiert werden sollte. Er selbst erlebte die Jubelfeier nicht mehr. Im Alter von 53 Jahren erlag er am 26.07.1471 einem Schlaganfall in Rom. In seinem Pontifikat kreierte er 10 Kardinäle unter ihnen auch drei seiner Neffen. Der Vorwurf des Nepotismus ist also sicher gerechtfertigt und angebracht. Diese Neffen waren folgende Purpurträger:
Unter den Kardinälen seines Pontifikats war auch ein künftiger Papst. Beigesetzt ist Papst Paul II. in St. Peter zu Rom. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit seinem Tod am 26.07.1471 umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 25 Kardinäle. Von diesen waren folgende 7 nicht am Konklave beteiligt:
Das verbliebene Kollegium setzte sich folgendermaßen zusammen:
Der erfahrenste Konklaveteilnehmer war Johannes Kardinal Bessarion.
Für ihn wurde das Konklave im Jahr 1471 das fünfte in seinem Kardinalat. Somit traten am 06.08.1471 noch 18 Kardinäle ( siehe Konkalveteilnehmer oben ) in das Konklave im Vatikan ein. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). >zurück Wie mit der Wahlverordnung “Ubi periculum” vorgegeben, warteten die in Rom anwesenden Kardinäle die Zeit der Exequien ab und man begann das Konklave am 06.08.1471. Auch in dieser Papstwahl wurden Wahlkapitulationen beschworen. Zu ihnen gehörte der unselige Nepotismus und die Einberufung eines Konzils. Am 09.08.1471 wurde Kardinal della Rovere zum neuen Kirchenoberhaupt gewählt. Als Papstnamen wählte er Sixtus IV. aus und wurde am 25.08.1471 in Rom zum Papst gekrönt. Der neugewählte Papst stammte aus Celle bei Savona und war Franziskaner-Mönch, Professor an der Ordensschule und Generalminister seines Ordens gewesen. Schon kurz nach seiner Wahl zum Papst folgte er der Linie seiner Vorgänger und verfiel dem Nepotismus. Stand: 30.05.2004 |
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