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Konklave vom 21.-24.04.1585 zur Wahl von Papst Sixtus V. |
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Gregor XIII. |
u Sukzession u |
Sixtus V. |
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Ugo Boncompagni |
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Felico Peretti (Montalto) O.F.M.Conv. |
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Todestag: 10.05.1585 |
Wahlort: Rom, Vatikan |
Konsultor der Inquisition |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Felice Peretti hatte einen Sohn noch bevor er die kirchlichen Weihen empfangen hatte. Sowohl seine Fähigkeiten als Rechtslehrer und sein Geschick in der Verwaltung konnte er gewinn- bringend in sein Pontifikat einbringen. Papst Gregor XIII. war immer um seine Unabhängigkeit bedacht. Besonders zeigte sich dieser Charakterzug auch bei der eingeschränkten Machtausübung seines Staatssekretärs Kardinal Tolomeo Galli di Como. Diesem ließ er nur einen stark beschränkten Einfluss auf die Staatsgeschäfte nehmen. In kirchenpolitischen Angelegenheiten zeigte Gregor XIII. weitaus mehr Flexibilität als seine Vorgänger. Obwohl er bei der Auswahl von Kardinalskreierungen strenge Maßstäbe ansetzte so gestattete er den katholischen Fürstenhäusern in diesem Punkt einige Freiheiten. So ernannte er am 19.11.1576 den Sohn von Erzherzog Ferdinand II von Tirol, Andreas von Österreich
zum Kardinal. Andreas war zu diesem Zeitpunkt gerademal 18 Jahre alt und gehörte nicht dem klerikalen Stand an. Gregor XIII. reformierte auch das Nuntiaturwesen. Er errichtete neue Nuntiaturen:
Außerdem förderte er mit Nachdruck den Ausbau von Priesterseminaren und Kollegien. 1573 schenkte er dem Collegium Germanicum den Palast S. Apollinare um ca. 100 Studenten aufnehmen zu können. Unter seiner Regentschaft wurde das ungarische Kolleg mit dem deutschen Kolleg vereint und nannte sich fortan Collegium Germanicum et Hungaricum.
Neben Papst Julius III. gilt noch heute Papst Gregor XIII. als zweiter Gründer dieses römischen Kollegiums. Am 24.02.1582 führte Papst Gregor XIII. in der päpstlichen Villa Mondragone bei Frascati die Reform des Julianischen Kalenders durch (auf den 04.10. folgte der 15.10. 1582).
Gregor XIII. verfolgte in mancherlei Hinsicht reformistische Neuerungen in der Kirche, andererseits hielt er an althergebrachten Gesetzmäßigkeiten durchaus fest. So hielt er an der Bannbulle seines Vorgängers gegen Königin Elisabeth von England strikt fest. Den Überlieferungen nach, war Gregor XIII. bereit einen Meuchelmord hinzunehmen. Es existiert eine Instruktion von ihm an den spanischen Nuntius Filippo Sega mit folgendem Inhalt: “... jeder, der sie (Elisabeth) aus der Welt schafft in gebührender Absicht, Gott damit zu dienen, nicht nur nicht sündigt, sondern sogar sich ein Verdienst erwerbe, zumal angesichts der von Pius V. gefällten Sentenz”. Auf Gregor XIII. gehen einige Kunst- und Bautätigkeiten zurück, so im Jahr 1575 der Bau des Quirinalpalstes oder die Galleria delle Carte Geografiche mit 16 großartigen Kartenmalereien. Dieser Papst förderte auch die Fertigstellung der Kirche “Il Gesú” der Jesuitenkirche. In seinem Pontifikat hat er insgesamt 33 Kardinäle kreiert. Papst Gregor XIII. starb am 10.04.1585 in Rom und seine Ruhestätte findet man heute in St. Peter. Erst 1723 ließ Kardinal Boncompagni dieses Grabmal errichten. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Todestag von Papst Gregor XIII. am 10.04.1585 umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 60 Karidnäle. Am Konklave selbst nahmen jedoch nur 42 Eminenzen teil ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Folgende 18 Kardinäle nahmen am Konklaveverlauf nicht teil:
Die im Konklave anwesenden Kardinäle stammten auf folgenden Pontifikaten:
Die beiden erfahrensten Konklaveteilnehmer mit jeweils 6 Papstwahlen waren die Kardinäle Alessandro Farnese
und Giacomo Savelli. Außerdem befanden sich unter den Wahlteilnehmern fünf zukünftige Päpste der Römisch Katholischen Kirche. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. >zurück Die ungewöhnliche Ruhe, welche bei der letzten Sedisvakanz in Rom geherrscht hatte, zeichnete sich bei diesem Konklave nicht nochmal ab. In der Umgebung Roms und in der Ewigen Stadt selbst trieben Banden ihr Unwesen und zahlreiche Gefangene entsprangen aus den Kerkern der Stadt. Unter ihnen jene 36, die noch vor dem Osterfest hingerichtet werden sollten. Einige dieser Entflohenen konnte man rechtzeitig in die Engelsburg inhaftieren. Dem Kollegium standen über 2000 Fußsoldaten und vier Kompanien leichter Reiter unter dem Kommando des Herzog von Sora, Giacomo Boncompagni und weitere 1200 Fußsoldaten des Monsignore Ghislieri zur Sicherung der Tiberstadt und des Kirchenstaates zur Verfügung. Unter den 42 Konklaveteilnehmern waren auch drei Deutsche:
Am 21.04.1585, es war ein Ostersonntag, fand in St. Peter die Heiliggeistmesse statt. Noch am selben Abend wurde das Konklave geschlossen und eine Wahlkapitulation aufgesetzt. In dieser Kapitulation wurde der künftige Papst zur Herstellung des Friedens unter den Fürsten, zum Schutz der kirchlichen Freiheit, dem Türkenkrieg und zur Vollendung der Peterskirche verpflichtet. Die Wahlmänner teilten sich in Gruppen, an deren Spitze die jeweiligen Nepoten der letzten Päpste standen. Als Kontrahenten standen sich anfangs die Kardinäle de´Medici
und Farnese gegenüber. Kardinal Farnese, der Dekan des Heilgien Kollegiums hatte bereits 6 Päpste regieren und sterben gesehen. De´Medici setzte alles daran eine Kandidatur seines Gegenspielers im Keim zu ersticken. Beide bemühten sich die Führungsnepoten, Kardinal von Hohenems, Bonelli und Filippo Boncompagni auf ihre Seite zu ziehen. Kardinal von Hohenems versuchte seinem Lieblingskandidaten Kardinal Sirleto die Tiara zu verschaffen. Die erste Abstimmung blieb ergebnislos. Am Abend des 22. April geisterte die Kunde von der Wahl Kardinal Farneses durch die Straßen von Rom, was sich jedoch rasch als Täuschung heraus stellte. Nachdem Kardinal de´Medici die Aussichtslosigkeit seiner Kandidatur erkannte, forcierte er die Wahl von Felice Peretti. Die Zahl der Anhänger von Peretti wuchs schnell an und im fehlten nur noch 4 Stimmen zur notwendigen Zweidrittelmehrheit. Kardinal Farnese musste sich geschlagen geben. Am 24. April erfolgte in einem öffentlichen Skrutinium des Wahl von Kardinal Felice Peretti zum neuen Kirchenführer. Da Peretti selbst Franziskanerkonventuale war, entschied er sich im Angedenken an den Franziskanerpapst Sixtus IV, den Papstnamen Sixtus V. anzunehmen. Kardinal Felice Peretti war gebürtig aus Grottamare (Mark Ancona) und in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen. Nach dem Studium in Ferrara und Bologna war er Generalvikar des Minoritenordens, 1566 Bischof von Sant´Agata dei Goti, 1570 Kardinal (seit hier auch Montalto genannt) und 1571-1577 Bischof von Fermo. Stand: 28.03.2005 |
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