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Konklave vom 22.09. - 28.10.1362 zur Wahl von Papst Urban V. |
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Innozenz VI. |
u Sukzession u |
Urban V. |
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Etienne Aubert |
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Guillaume de Grimoard |
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Todestag: 12.09.1362 |
Wahlort: Avignon |
Abt von Saint Victor (Marseille) |
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Todesort: Avignon |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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In mehreren Städten des Kirchenstaates gab es Gewaltherrschaften. Die Adelsfamilien der Colonna und Orsini hatten sich der städtischen Ämter bemächtigt. Im August des Jahres 1353 schickte Papst Innozenz VI. den militärisch begabten Kardinal Gil Alvarez de Albornoz in den Kirchenstaat, um die päpstliche Herrschaft wiederherzustellen. Kardinal de Albornoz setzte 1354 Cola di Rienzo in Rom als Senator ein. Ein Fehler, wie sich später heraus stellte. Di Rienzo war ein unverbesserlicher Demagoge und Verfechter der Gewalt. Er wurde nach wenigen Monaten gestürzt und auf der Flucht erschlagen. Der Legat des Papstes Gil Alvarez Kardinal de Albornoz erließ ein Gesetzbuch, dass bis in das Jahr 1615 im Kirchenstaat Gültigkeit behielt. Den Bemühungen dieses Legaten ist es zu verdanken, dass Papst Urban V. im Jahr 1367 nach Rom zurückkehren konnte. Wie seine Vorgänger, so hatte auch Papst Innozenz VI. einen Hang zum Nepotismus. Unter den 15 Kardinalskreierungen seines Pontifikates waren vier Neffen des Papstes. Innozenz VI. starb am 12.09.1362 in Avignon. Sein Leichnam ist in der Kartause von Villeneuve bei Avignon in einem Freigrab beigesetzt.
Das Grabmal hatte die Hugenottenkriege des 16. Jahrhundert überstanden, wurde ab in den Wirren der Französischen Revolution beschädigt. Das Grabmonument zeigt Papst Innozenz VI. mit Barttracht in Form einer Liegefigur. In den folgenden 150 Jahren des Papsttums blieb das Tragen eines Bartes außer Mode, erst Papst Julius II. (1503-1513) ließ sich wieder einen Bart wachsen. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Todestag von Papst Innozenz VI. am 12.09.1362 umfasste das Heilige Kollegium 21 lebende Kardinäle ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Sie stammten zahlenmäßig aus folgenden Pontifikaten:
Der erfahrenste Konklavekardinal war Èlie Kardinal de Talleyrand-Périgord, Bischof von Sabina, welcher bereits an drei Konklaven teilgenommen hatte. Alle 21 Kardinäle waren mit Konklavebeginn am 22.09.1362 im Papstpalast in Avignon anwesend. Avignon war somit zum vierten Mal Ort des Konklavegeschehens in der Kirchengeschichte. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. >zurück Genau 10 Tage nach dem Tod von Papst Innozenz VI. zogen die 21 Kardinäle am 22.09. 1362 im Papstpalast in Avignon in das Konklave ein. Bei Konklavebeginn standen bereits zwei hervorragende Kardinäle als potenzielle Kandidaten für das Hirtenamt fest. Einer die- ser Kandidaten war der Bischof von Sabina, Gil Alvarez Kardinal de Albornoz, welcher den Kirchenstaat mit militärischen Mitteln versucht hatte zu befrieden. Beide Kandidaten lehnten jedoch die Papstwürde entschieden ab. Am sechsten Tag, dem 28.09.1362 einigte man sich auf einen Kirchenmann außerhalb des Heiligen Kollegiums. Die Kompromisswahl fiel auf den Benediktinerabt Guillaume de Grimoard, geboren um 1310 auf der Burg Griac (Gévaudan), aus einem südfranzösischen Adelsgeschlecht stammend. Er wurde somit der fünfte von sechs Nicht-Kardinälen des späten Mittelalters. De Grimoard hatte in Toulouse und Montpelliere Kirchenrecht studiert und war Generalprokurator des Cluniazenserordens sowie päpstlicher Legat in Italien gewesen. Seit 1352 war er Abt von Saint-German in Auxerre und seit 1361 Abt von Saint-Victor in Marseille. Abt de Grimoard war zur Zeit des Konklave als Nuntius in Italien tätig. Obgleich er am 28.09.1362 im Konklave gewählt worden war, erhielt das Heilige Kollegium erst am 28.10.1362 seine Erklärung zur Annahme der Papstwahl, worauf die Bekanntmachung der Wahl und die Aufhebung des Konklave erfolgte. Abt de Grimoard nahm den Papstnamen Urban V. an. Er wurde am 06.11.1362 in Avignon, nach einer Sedisvakanz von 55 Tagen zum Papst gekrönt. Stand: 30.03.2003 |
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