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Konklave vom 07.-08.04.1378 zur Wahl von Papst Urban VI. |
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Gregor XI. |
u Sukzession u |
Urban VI. |
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Pierre Roger de Beaufort |
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Bartolomeo Prignano |
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Todestag: 26.03.1378 |
Wahlort: Rom, Alt-St. Peter |
Erzbischof von Bari |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Am 13.09.1376 verließ Papst Gregor XI. per Schiff Avignon und gelangte über Ostia nach Rom. Das “Avignonesische Exil” als “Babylonische Gefangenschaft” in die Kirchengeschichte eingegangen, beendete Gregor am 17.01.1377 mit seinem feierlichen Einzug in Rom. Im Februar 1377 richtete der päpstliche Legat Robert Kardinal de Genéve (Robert von Genf), der spätere Gegenpapst Clemens VII, in Cesena ein Blutbad mit seinen bretonischen Söldnerbanden an. Ruhe und Ordnung im Land waren instabil und zwangen Gregor im Mai 1377 seine Residenz nach Anagni zu verlegen. Doch schon am 07. November 1377 kehrte er nach Rom zurück. Das römische Volk nahm ihn mit großer Freude in der ewigen Stadt auf. Als ein Zeichen der Wertschätzung übertrug man Gregor den Abschluss des Friedens mit dem Stadtpräfekten Francesco von Bico. Trotz mannigfacher Fürsprachen von vielen Seiten, so z.B. von der hl. Katharina von Siena, war er kirchliche Reformen schuldig geblieben. Rom und die italienischen Verhältnisse waren in Unordnung. Das monarchische Papsttum war gefährdet durch das auflebende Gedankengut der Renaissance und sollte unaufhaltsam zum Großen Abendländischen Schisma führen. Gregor XI. war immer schon von schwächlicher Gesundheit und quälte sich seit langer Zeit mit einem Steinleiden. Am Abend des 26. März 1378 starb der letzte französische Papst in Rom. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Nach dem Tod Gregor XI. kam es in Rom zum Konklave. Gregor hatte erst vor knapp einem halben Jahr seinen Sitz wieder nach Rom in den Vatikan verlegt. Das Kardinalskollegium umfasste zu diesem Zeitpunkt 23 Kardinäle. In Rom befanden sich nach Gregors Tod 16 Kardinäle ( siehe Konklaveteilnehmer links ). Unter ihnen waren 4 Italiener, 1 Spanier und 11 Franzosen. 6 französische Kardinäle, Pierre de Salvete Monteruc, Jean de Blandiac, Gilles Aycelin de Montaigu, Ange de Grimoard O.Can.S.A. und Guillaume de Chanac verblieben mit Eintritt der Sedisvankanz in Avignon, ebenso blieb Kardinal Jean de la Grange O.S.B. Rom fern. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Acht Tage vor seinem Tod, am 19. März 1378 erließ Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”) und schuf somit neue Bestimmungen für eine künftige Papstwahl. Unter anderem bestimmte er, jede Art von Wahl, auch eine unter außerordentlichen Umständen stattfindende sollte als gültig anerkannt werden. Das Konklave solle dort stattfinden, wo die größte Anzahl von Kardinälen zusammenkommen könnten und ihre Gültigkeit sei nur von einer einfachen Mehrheit abhängig. >zurück Mit dem Tod Gregor XI. sollte nach 74 1/2 Jahren wieder ein Konklave in Rom stattfinden. Bereits vor Konklavebeginn verlangte das römische Volk nach einem Römer, zumindest nach einem Italiener als neuen Pontifex. Der Ablauf des Konklave schien unter keinem guten Omen zu stehen. Am Nachmittag des 07. April 1378 traten die 16 in Rom anwesenden Kar- dinäle in das Konklave im Vatikan. Bewaffnete Unbefugte drangen in das Konklave und den Palast ein und wiederholten ihre Forderungen nach einem römischen zumindest einem italienischen Papst. Bei diesen Tumulten wurden Einrichtungsgegenstände des Palastes und Lebensmittel verwüstet. Erst nach drei Stunden konnte Guillaume de la Boulte, Bischof von Marseille und Oberwächter des Konklave die Eindringlinge entfernen. Bis auf einen Eingang waren alle Zugänge zum Konklaveraum zugemauert. Auf Grund der Ausschreitungen wurde der letzte Zugang ebenfalls verschlossen und mit zwei zusätzlichen Holzbalken verbarrikadiert. Nur das übliche Fensterchen in dieser Tür blieb unverschlossen. Von Pastor schreibt hierzu:” Noch am späten Abend erschienen die Vorsteher der dreizehn Stadtbezirke am Eingangsfenster des Konklave und baten dringend, indem sie auf die erregte Stimmung des Volkes hinwiesen, um bestimmte Zusagen betreffs der Wahl eines nationalen Papstes. Die Kardinäle ließen sich aber nur zu dem Versprechen herbei, nach bestem Gewissen zum Ruhme der römischen Kirche zu handeln. Die aufgeregte Menge bekundete auch während der Nacht mit südlicher Lebhaftigkeit ihr Verlangen nach einem römischen oder italienischen Papst. Aber die Freiheit der Wähler ward nicht bedroht; einer von den Wächtern, die die ganze Nacht am Konklave ausharrten, bezeugt ausdrücklich, dass er keinen unerlaubten Akt gesehen habe, der den Kardinälen hätte Missfallen können.” Am 08. April zu früher Stunde verweilten die Konklaveteilnehmer in der Kapelle zu einer Heiliggeistmesse, nahmen anschließend ihr Frühstück ein und schritten erneut zur Wahl. Das Kardinalskollegium war trotz der Übermacht der französischen Kardinäle uneins. Das nationale Kräfteverhältnis stand elf zu vier zu eins und somit deutlich auf Seiten der Franzosen. Dieser scheinbar übermächtig Block der französischen Kardinäle, der Ultramontanen, war jedoch gespalten. Fünf von ihnen, die so ge- nannten limousinischen Kardinäle aus der Heimat der letzten vier Päpste, mit dem Bestreben wieder einen Franzosen auf die Cathedra Petri zu heben, zwei unentschiedenen Kardinälen und vier Kardinälen der so genannten gallischen Fraktion, an deren Spitze Robert Kardinal de Genéve stand. Da weder die beiden französischen noch die italienische Partei stark genug waren, einen aus ihren Reihen zu nominieren, kam es zu einem Kompromiss. Der mit dreizehn Stimmen Auserwählte war nicht Mitglied einer der konkurrierenden Machtblöcke im Konklave sondern Prälat in Bari und somit nicht einmal Angehöriger des Heiligen Kardinalskollegiums. Die Wahl fiel auf den Erzbischof von Bari Bartolomeo Prignano, der zu diesem Zeit- punkt das Amt eines Regenten der Apostolischen Kammer inne hatte. Von Geburt Neapolitaner, verbrachte er seine Jugend als Kaplan eines Kardinals in Avignon; war Kirchenrecht- ler, mit den Geschäften der Kurie vertraut, seit 1363 Erzbischof von Acerenza und 1377 Erzbischof von Bari geworden. Prignano galt als unbescholtener Kirchenmann und wurde wegen seiner Gelehrsamkeit besonders geschätzt. Während das Kollegium sein Mittagsmal einnahm, ließen sie Prignano und weitere fünf Prälaten in den Vatikan holen. Anschließend begaben sie sich wieder in die Kapelle zur Beratung ihrer Publikation der stattgefundenen Wahl. In einem drei Tage nach der Wahl geschriebenen Brief schreibt der Konklavist des Kardinal de Luna y Gotor, der spätere Gegenpapst “Benedikt XIII. : “Hierauf schrie das recht eigentlich vom Teufel erfüllte Volk immer stärker: Wir wollen einen Römer! Unter diesem Ruf drangen Bewaffnete mit gezückten Schwertern bis zur Kapelle vor. Jetzt war die Freiheit, ja das Leben der Kardinäle bedroht, allein der Papst war schon gewählt.” Das erneute Eindringen der Unbefugten zeigte seine Wirkung. Spätestens jetzt erkannten die Kardinäle die Gefahr, welche vom Volk ausging und sie wagten es nicht den Eindringlingen die Wahl Prignanos mitzuteilen; noch schlimmer sie gaben Francesco Kardinal Tebaldeschi als neuen gewählten Papst aus. Der Konklavist von Kardinal de Luna y Gotor führt hierzu weiter aus: “Auch wir riefen den genannten Kardinal als gewählt aus und setzten ihn, obwohl er sich dessen weigerte, mit dem päpstlichen Mantel angetan auf den Altar. Hier wurde er durch den eingedrungenen Pöbel fast zwei Stunden festgehalten. Der Ruf des alten Mannes: Ich bin nicht der Papst, ein anderer ist es! ward zunächst nicht beachtet. Die furchtbare Verwirrung, die im Palast herrschte, benutzten die Kardinäle zur Flucht; einige begaben sich in die Engelsburg, andere in ihre Wohnungen, vier verließen Rom, um in der Nähe Sicherheit zu suchen. In der Stadt verbreitete sich aber am selben Abend mit wachsender Bestimmtheit das Gerücht von der Wahl Prignanos. Am Morgen des nächsten Tages (09. April) kamen einige städtische Beamte zu Kardinal de Luna y Gotor mit der Nachricht: das Volk erkenne, dass es schwer gefehlt, und wisse, dass Prignano, nicht Tebaldeschi zum Papst gewählt sei; Tebaldeschi habe dies selbst gesagt und bestätigt.” Nach diesen Wirren, trat das Kardinalskollegium zur Vesperzeit, jedoch ohne die vier aus Rom geflohenen Kardinäle, im Apostolischen Palast zusammen und inthronisierten den Gewählten als Papst Urban VI. Am 10. April las der neue Papst eine Heilige Messe in St. Peter und am selben Tag erschienen die vier geflüchteten Kardinäle und huldigten ihm. Die Krönung von Papst Urban VI. erfolgte am Ostersonntag, den 18. April 1378. >zurück 5. Die Wahl des Gegenpapstes Clemens VII. Papst Urban VI. ging energisch gegen Simonie, die allgemeine Verweltlichung des Klerus sowie seine Ausschweifungen vor. Seine Anfeindungen gegenüber dem Klerus wurden immer schärfer; selbst seine Kardinäle beschimpfte er in gröbster Weise. Mehr und mehr regte sich Widerstand im Kardinalskreis. In einem Konsistorium beklagte Urban die hohe Anzahl von französischen Kardinälen im Kollegium, und äußerte die Absicht ihnen italienische und römische Kollegen zuzugesellen; das brachte das Fass zum Überlaufen. Der französische Kardinal Robert de Genéve (Robert von Genf) verließ daraufhin im Zorn den Saal. Ab Mai 1378 begaben sich zahlreiche Kardinäle , angeblich aus Gesundheitsgründen nach Anagni. Außer dem Kardinal Tebaldeschi, der zu diesem Zeitpunkt bereits im sterben lag ( + 06. oder 07.09. 1378) waren alle drei italienischen Kardinäle, der Spanier Petro Martinez Kardinal de Luna y Gotor und zwölf französische Kardinäle anwesend. Am 02. August 1378 forderten sie den Papst zur Abdankung auf und am 09. August erließen sie ein Manifest, wonach die Wahl von Papst Urban VI. ungültig sei. Bereits am 20. September 1378 führten die Dissidenten in der Kathedrale von Fondi die Wahl des Gegenpapstes durch. Unter stillschweigender Billigung der drei italienischen Kardinäle wurde Robert Kardinal de Genéve (Robert von Genf) von den zwölf französischen und einem spanischen Kardinal zum Gegenpapst Clemens VII. gewählt.
Die Christenheit hatte die “Babylonische Gefangenschaft” überwunden, aber mit dem “Großen Abendländischen Schisma” dafür bezahlt. Stand: 28.12.2002 |
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