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Konklave vom 07.-15.09.1590 zur Wahl von Papst Urban VII. |
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Sixtus V. |
u Sukzession u |
Urban VII. |
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Felice Peretti (Montalto) O.F.M.Conv. |
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Giovanni Battista Castagna |
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Todestag: 27.08.1590 |
Wahlort: Rom,Vatikan |
Erzbischof von Chieti |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Papst Sixtus V. ging mit äußerster Strenge gegen das Räuberwesen in der Heilgen Stadt und im Kirchenstaat vor. Laut einigen Berichten jener Zeit, sind im ersten Pontifikatsjahr mehr Köpfe gerollt als Melonen auf dem Markt verkauft wurden. Die Maßnahmen wirkten schnell und schon nach wenigen Monaten herrschte Ruhe und Sicherheit im Kirchenstaat. Sixtus kümmerte sich auch erfolgreich um die Sanierung der päpstlichen Finanzen.
Am 22.01.1588 errichtete er mit der Bulle “Immensa aeterni Dei” 15 Kardinalskongregationen mit genau definierten Kompetenzen - davon waren 6 Kongregationen zuständig für die Verwaltung der Kurie und die restlichen für Angelegenheiten der Gesamtkirche. Diese Kardinalskongregationen waren: Verwaltungskongregationen:
2 Kongregationen für Streitigkeiten der Bischöfe und der Ordensgeistlichen Gesamtkirchenkongregationen:
4 Kongregationen für das allgemeine Volkswohl im Kirchenstaat
Sixtus V. hielt wöchentlich Konsistorien ab. Die Kardinäle hatten über die Inhalte zu schweigen oder es drohte ihnen die Exkommunikation. Diese innere Reform der Kurie schwächte das Kardinalskollegium, stärkte aber den Papst selbst in seiner Regierung. Zu den bedeutendsten Maßnahmen seiner Reformen zählt die Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586, in der die Gesamtzahl des Heiligen Kollegiums neu geregelt wurde. Nach dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest. Papst Sixtus V. verschärfte auch die regelmäßigen Visitationsbesuche der Bischöfe in Rom. Was heute als “Adlimina” Besuche bezeichnet wird, regelte der Papst restriktiv. Bischöfe Italiens und der benachbarten Inseln müßten alle 3 Jahre zur Berichterstattung erscheinen. Für die meisten anderen Länder war die Frist 4 Jahre und für entfernte Länder die Frist auf 5 Jahre festgesetzt.
Auf politischen Gebiet ist das Handeln von Papst Sixtus V. nicht durchwegs positiv zu beurteilen. Obgleich er bemüht war, dass Gleichgewicht der katholischen Staaten zu waren, blieb er dem althergebrachten Recht, dem Papst komme weltliche Macht zu, verhaftet. Heinrich von Navarra belegte er mit dem Bann.
Papst Sixtus V. war von einer Idee, Rom zur schönsten Stadt der Welt zu machen regelrecht besessen. Die Kuppel von St. Peter ließ er durch Giacomo della Porta vollenden. Durch den Architekten Domenico Fontana ließ er den ägyptischen Obelisken in das Zentrum des Petersplatzes verlegen. Hierzu waren 800 Menschen und 160 Pferde notwendig.
2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Todestag von Papst Sixtus V. umfaßte das Heilige Kollegium insgesamt 67 Kardinäle. Am Konklavegeschehen nahmen jedoch nur 54 Eminenzen in Rom teil ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Folgende 13 Kardinäle waren an der Papstwahl nicht beteiligt:
Die im Konklave anwesenden Kardinäle stammten aus folgenden Pontifikaten:
Der erfahrenste Konklaveteilnehmer mit bisher 5 Papstwahlen war Girolamo Kardinal Simoncelli. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). >zurück Durch den Eintritt der Sedisvakanz befanden sich weitaus mehr Menschen in Rom als sonst üblich, was zu einer Verknappung der Lebensmittel führte. Nach dem Tod von Papst Sixtus V. regten sich zudem die kriminellen Elemente im Kirchenstaat. Schon im ersten Konsistorium der Kardinäle beschloß man 2000 Mann Fußvolk zum Schutz des Konklave anzufordern. Der Kirchenschatz von 4,2 Millionen Scudi, welchen der Papst hinterließ, wurde sogleich angefaßt. 400.000 Scudi wurden der Stadt Rom für den Ankauf von Getreide, 500.000 Scudi dem Kirchenstaat gegeben; 250.000 Scudi sollten für die entstehenden Kosten des Konklave ausgegeben werden. Vor Beginn der Papstwahl tauchte bereits am 05.09.1590 als “Papabili”, also als Papstkandidat der Römer Giovanni Battista Kardinal Castagna auf, gefolgt von den Namen Serbelloni, Sfondrati, Colonna, Valieri, Lauro, Galli, Paleotti, Albani und Montelparo. Mit Konklavebeginn am 07. September 1590 teilte sich das Wahlkollegium bereits in drei Parteien, die Spanische mit 22 Kardinälen, die Gregorianische mit 14 Kardinälen und die Sixtinische mit 25 Kardinälen. In den ersten Tagen bis zum 13. September versuchten die Freunde von Kardinal Colonna seine Erhebung zu erreichen - ohne Erfolg. Bei der morgendlichen Abstimmung am 14. September erreichte Kardinal Castagna 20 Stimmen. Noch am Abend des selben Tages gab es entscheidende Verhandlungen zwischen den Parteien. Schließlich wurde Castagna am nächsten Morgen zum Papst gewählt. Als der Zeremonienmeister Francesco Mucanzio den Gewähl- ten nach seinem Papstnamen fragte, antwortete Castagna: “Da ich einen alten Papstnamen tragen will, nenne ich mich Urban VII.”. Castagna entstammte einer alten genuesischen Adelsfamilie die nach Rom übergesiedelt war. In Perugia und Padua hatte er sich dem Studium der Rechte gewidmet. Den Doktorhut hatte er sich in Bologna erworben und hatte am 12.12.1583 den Purpur durch Papst Gregor XIII. erhalten. Seine Wahl zum Kirchenoberhaupt sollte leider nur 12 Tage andauern. Da es zu keiner Krönungsfeier (Inthronisation) kam, hat seine Wahl die Sedisvakanz, mit dem Eintritt des Todes seines Vorgängers, streng- genommen nicht beendet. Stand: 21.05.2005 |
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