08.07. 19.07. 06.08. 29.09.
1623 1623 1623 1623
         
Konklavedauer:   18 Tage  
         
Sedisvakanz: 83 Tage
   

Konklave vom 19.07. - 06.08.1623 zur Wahl von Papst Urban VIII.

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 
 
 
 
 

 

Gregor XV.

u Sukzession  u

Urban VIII.

 

 
 
 
 
 
 
 

 

Alessandro Ludovisi

 

Maffeo Barberini

 

 

Todestag:  08.07.1623

Wahlort: Rom,Vatikan

Präfekt der Segnatura di Giustizia

 

 

Todesort:  Rom

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sedisvakanz und Konklavedauer

Konklaveteilnehmer (54):

Maffeo Barberini

Präfekt der Segnatura di Giustizia

Fabrizio Veralli

 

Scepino Cobelluzz

Bibliothekar der Hl. Römischen Kirche

Antonio Maria Sauli

Bischof Ostia und Velletri,Dekan des Hl. Kollegiums

Giovanni Battista Leni

Bischof von Ferrara

Francesco Cennini de´Salamandri

Bischof von Amelia

Francesco Maria Bourbon del Monte

Bischof von Porto und Santa Rufina, Vizedeakan des Hl. Kollegiums

Luigi Capponi

Erzbischof von Ravenna

Guido Bentivoglio

 

Giovanni Battista Deti

Bischof von Albano

Dezio Carafa

Erzbischof von Naples

Pietro Valier

Erzbischof von Kreta

Francesco Sforza di Santa Fiora

Bischof von Frascati

Domenico Rivarola

 

Eitel Friedrich von (Hohen) Zollern

 

Ottavio Bandini

 

Pietro Paolo Crescenzi

Bischof von Orvieto

Giulio Roma

 

Federico Borromeo, Senior

Erzbischof von Mailand

Giacomo Serra

 

Cesare Gherardi

 

Andrea Baroni Peretti Montalto

 

Agostino Galamini O.P.

Bischof von Osimo

Desiderio Scaglia O.P.

Bischof von Como

Bonifacio Bevilacqua

Bischof von Cervia

Gaspar Borgia (oder Borja) y Velasco

 

Stefano Pignatelli

 

Alessandro dÉste

Bischof von Emilia

Felice Centini O.F.M.Conv.

Bischof von Macerata und Tolentino

Ludovico Ludovisi

Erzbischof von Bologna

Domenico Ginnasi

 

Roberto Ubaldini

Legat in Bologna

Antonio Caetani

 

Carlo Gaudenzio Madruzzo

 

Tiberio Muti

Bischof von Viterbo

Francesco Sacrati

Bischof von Cesana

Giovanni Doria

Erzbischof von Palermo

Gabriel Trejo y Paniagua

 

Francesco Boncompagni

Legat in Perugia und Umbrien

Carlo Emmanuele Pio di Savoia

Legat in der Provinz von Marche

Carlo de Medici

 

Ippolito Aldobrandini

 

Scipione Cattarelli-Borghese

Präfekt der Signatur der Gnade

Giulio Savelli

 

Lucio Sanseverino

Erzbischof von Salerno

Giovanni Garzia Millini

 

Melchior Klesl

Bischof von Wien (Österreich)

Marco Antonio Gozzadini

 

Marcello Lante della Rovere

Bischof von Todi

Pietro Campora (oder Campori)

 

Cosmo de Torres

 

Maurizio di Savoia

 

Matteo Prioli (oder Priuli)

 

Ottavio Rodolfi (oder Ridolfi)

Bsichof von Ariano

 

Das Konklave vom 19.07. - 06.08.1623

 

Inhaltsverzeichnis:

1. Der Tod Papst Gregor XV.

Papst Gregor XV. sagte man einen wahrheitsliebenden und aufrichtigen Charakter nach, obgleich er in seinem Pontifikat von 11 Kardinalskreierungen, drei Nepoten ernannte. Bereits einen Tag nach seiner Inthronisation, am 15.02.1621 ernannte er seinen erst

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Gemälde mit Papst Gregor XV. und seinem Neffen Ludovico Kardinal Ludovisi.

25jährigen Neffen Ludovico Ludovisi zum Kardinal und betraute ihn mit der Leitung der weltlichen und geistlichen Geschäfte des Heiligen Stuhls. Kardinal Ludovisi führte die Regierungsgeschäfte mit Umsicht und Klugheit. Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation und der Abhaltung geheimer Wahlen. Knapp vier Monate später, verschärft er mit dem Dekret “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen. Diese Regelungen Gregor XV. werden drei Jahrhunderte überdauern. Um Normverstöße wie auch etwaige für die Kardinäle entstehende Nachteile zu begrenzen, werden eigene Ämter geschaffen; der Gouverneur des Konklave und der Fürstmarschall. Um die Missionsarbeit weltweit zu koordinieren, setzt er die Propagandakongregation ein. Zu ihren Aufgaben gehörte nicht nur die Missionierung sondern auch die Verbreitung des Katholischen Glaubens in Nordeuropa und sie wurde rasch zu einer Schaltstelle der Gegenreformation. Gregor XV. war ein großer Freund der “Gesellschaft Jesu”, sowohl er als auch sein Kardinalnepot

 

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Das Wappen “Jesuiten”

Ignatius von Loyola

Franz Xaver

hatten eine Schulausbildung bei den Jesuiten genossen. Am 12.  März 1622 kanonisiert Gregor XV. den Ordensgründer Ignatius von Loyola (U1556) und seinen Mitbruder, den Apostel des Fernen Ostens Franz Xaver (U1552). Papst Gregor XV. starb am 08. Juli 1623 und ist in der Kirche “Sant´Ignazio”

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Kirche Sant´Ignazio

Grabmal von Papst Gregor XV. in der Kirche Sant´Ignazio.

beim Collegium Romano beigesetzt.        >zurück

2. Struktur des Kardinalskollegiums

Mit dem Tod von Papst Gregor XV. umfaßte das Heilige Kollegium insgesamt 66 Kardinäle. Am eigentlichen Konklavegeschehen nahmen aber nur bis zu 54 Kardinäle in Rom teil ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Folgende 12 Kardinäle fehlten bei der Papstwahl im Vatikan:

  • Franz Kardinal von Dietrichstein, Erzbischof von Olomouc (Moravia)
  • Francois Kardinal de Sourdis d´Escobleau, Erzbischof von Bordeaux (Frankreich)
  • Antonio Kardinal Zapata y Cisneros
  • Francois Kardinal de la Rochefoucald, Bischof von Senlis (Frankreich)
  • Baltasar Kardinal Moscoco y Sandoval, Bischof von Jaén (Spanien)
  • Alessandro Kardinal Orsini
  • Francisco Kardinal Gómez de Sandoval y Rojas
  • Fernando Kardinal von Österreich, Infant von Spanien
  • Louis Kardinal de Nogaret d´Epernon de la Valette, Erzbischof von Toulouse (Frankreich)
  • Agostino Kardinal Spinola
  • Armand-Jean Kardinal Duplessis de Richelieu
  • Alfonso Kardinal de la Cueva.

Im Konklave anwesende Kardinäle stammten aus folgenden Pontifikaten:

  • 9 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Gregor XV.
  • 32 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Paul V.
  • 8 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Clemens VIII.
  • 2 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Gregor XIV.
  • 2 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Sixtus V.
  • 1 Kardinal aus dem Pontifikat von Papst Gregor XIII.

Der erfahrenste Konklaveteilnehmer mit bereits acht Konklaven war der Bischof von Frascati Francesco Kardinal Sforza di Santa Fiora.          >zurück

3. Konklavebestimmungen

Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am            28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274  “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne  jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation. Knapp vier Monate später, verschärft Papst Gregor XV. mit dem Wahldekret “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen.         >zurück

4. Das  Konklave                                                                                                                           

Zur Zeit des Todes von Papst Gregor XV. befanden sich nur 34 Mitglieder des Heiligen Kollegiums in Rom, diese Zahl stieg bis zum Ende der Papstwahl auf 54 Kardinäle an. Das Kollegium teilte sich in vier Parteien:

Die “Alten”                       (noch vor Papst Paul V. ernannte Kardinäle)

Die “Prinz-Kardinäle”      (Mauarizio di Savoia, de Medici, Farnese u. d´Este)

Die Borghesiani                 (die von Papst Paul V. ernannten Kardinäle)

Die Ludovisiani                 (von dem Nepoten Gregor XV. geführte Kardinäle)

Die Borghesiani waren die stärkste Gruppierung um ihren Führer Kardinal Borghese.

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Scipione Kardinal Caffarelli-Borghese

Ihre Anzahl wird mit 22 bis 25 Eminenzen angegeben. Deutlich kleiner und ungleicher war die Partei um Kardinal Ludovisi, er verfügte Anfangs über acht Kardinäle Gregor XV. und zusätzlich über die Kardinäle Aldobrandini und vier anderen Kardinälen aus dem Pontifikat von Papst Clemens VIII. sowie zwei Kreaturen Pauls V., somit also über 15 Stimmen. Später kamen die Kardinäle Klesl, Zollern, de Medici,

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Melchior Kardinal Klesl

Eitel Friedrich Kardinal von (Hohen) Zollern

Farnese und Borromeo noch hinzu. Zu den Papabile zählte Kardinal Borromeo, ein Neffe des Heiligen Carl Borromeo, doch waren seine Sympathien nur gering, da er als erster Berater Papst Gregor XV. bei der Erstellung der Wahlbulle “Aeterni patris filius” mitgewirkt hatte. Besondere Ablehnung erfuhr er durch die Spanier. Weitere Papabili waren die Kardinäle Bandini, Ginnasi und Madruzzo. Die größte Zahl der Papabili stellten die Borghesiani mit den Kardinälen Galamina, Barberini, Millini, Cobelluzio, Verallo, Campori Cennini und Scaglia. Unter den Wahlmännern war auch der Österreichische Kardinal Klesl, welcher erst am 16. Juni aus seiner Haft in der Engelsburg entlassen worden war. Kardinal Klesl hatte um die Gegenreformation weiter voranzutreiben, mehrere Orden in Wien angesiedelt. Seine zunehmende Macht war vielen Personen ein Dorn im Auge gewesen, daher wurde er 1618 nach Tirol und anschließend nach Rom verbannt. Im Laufe er neuntägigen Exequien hatte sich in Rom eine beunruhigende Verteuerung eingestellt. Deswegen wurden die Sicherheitsmaßnahmen in der Ewigen Stadt außerordentlich erhöht. Gegen 17.00 Uhr des 19. Juli wurde das Konklave geschlossen. 51 Kardinäle waren an diesem Tag in das Konklave eingezogen, Kardinal Serra folgte am nächsten Tag. Rom erlebte zu diesem Zeitpunkt schon eine große Hitze und deshalb verlegte man die Versammlungen in den Korridor des Belvedere. Am 20. Juli fand das erste Skrutinium statt. Die Parteien verfolgten ihre jeweilige Zielsetzung und so erreichte kein Kandidat mehr als 10 Stimmen. Am 21. Juli traten die Kardinäle Scaglia und Borromeo ins Konklave ein und so erhöhte sich die Zahl des Heiligen Kollegiums auf 54 Purpurträger. Am folgenden Tag erhielt im zweiten Skrutinium Kardinal Bandini 21 Stimmen. Durch Bemühungen von Kardinal Boeghese und Sforza erreichte Kardinal Millini beim Abendskrutinium insgesamt 26 Stimmen während die Stimmen von Kardinal Bandini stark zurück gingen. Beim Skutinium am Morgen des 23. Juli erreichte Millini nur noch 20 Stimmen. Diese Stimmensituation sollte bis zum 27. Juli anhalten. Die Lage im Konklave wurde immer schwieriger. Die Hitze und schlechte Luft erschwerten den Aufenthalt in den Räumen des Konklave und bedrohte ernsthaft die Gesundheit der Kardinäle. Am 29. Juli setzte nach dem Skrutinium eine Änderung der Praktiken zu Gunsten von Kardinal Barberini

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Maffeo Kardinal Barberini

 ein. Am nächsten Tag hielt man sich nur mit Beratungen auf. Gegen den noch nicht einmal 55jährigen Kardinal Barberini votierten, gerade wegen seines jugendlichen Alters und vortrefflichen Gesundheit, die alten Kardinäle.  Am 31 Juli schien Barberini aus dem Rennen zu sein und die Ludovisiani forcierten Kardinal Cobelluzio der beim Abendskrutinium des 01. August 24 Stimmen erhielt. Kardinal Borghese konterte mit 22 Stimmen für Kardinal Millini. Beim Morgenskrutinium des folgenden Tages sammelte Cobelluzio 25 und Millini sank auf 21 Stimmen. Die Hitze im Konklave war so stark, das die im August stets drohende Malaria auftrat. Einige Kardinäle erkrankten. Am 03. August waren 10 Eminenzen vom Fieber befallen und Kardinal Gherardi musste mit vielen Konklavisten das Konklave verlassen. Am selben Abend erkrankte Borghese konnte jedoch am folgenden Tag wieder am Geschehen teilnehmen. Am 04. August erteilte Kardinal Borghese die Erlaubnis zum Verlassen des Konklave. Am 05. war das Fieber von Borghese stark gestiegen und er beschloß das Konklave am selben Tag nach dem Abendskrutinium zu verlassen. Dies teilte er seinen Freunden mit und ermahnte sie zu Treue und Standfestigkeit. Endlich kam es zur Wende. Ludovisi und Borghese, welcher doch nicht das Konklave verlassen hatte, führten Gespräche  und konnten sich einigen. Man berechnete von beiden Partei je 18 Stimmen.  Am 06. August 1623 ergab das Skrutinium 26 Stimmen für Kardinal Barberini und viele riefen bereits “Habemus papam”. Skrutatoren waren an diesem Vormittag die Kardinäle Zollern, Scaglia und Boncompagni. Als aber die Stimmzettel verlesen wurden, stellte man fest das es nur 23 Zettel waren. Es herrschte große Unruhe. Barberini selbst verlangte nun, entsprechend der Wahlbulle von Papst Gregor XV. und um jeden Anlaß zur Anfechtung seiner Wahl zu beheben, dass der Akzeß wiederholt werde. Als dies geschehen war und die Zettel ordnungsgemäß ausgezählt waren, ergaben sich 24 Stimmen für ihn, welche zusammen mit den 26 des Skrutiniums 50 Stimmen ausmachten. Mit großer Zustimmung wurde das Ergebnis der Wahl angenommen. Kardinal Barberini nahm den Namen Urban VIII. an und nach Anlegen der Pontifikalgewänder erfolgte die Adoration der Kardinäle. Papst Urban VIII. verließ das Konklave im Zustand des Malariafiebers.  Dank seiner guten Konstitution kam er mit dem Leben davon. Nicht so viele andere Konklaveteilnehmer. Laut einem Avviso vom 16.08.1623 starben 40 Konklavisten und acht Kardinäle an den Folgen der Malaria:

  • Stefano Kardinal Pignatelli am 12.08.1623
  • Giacomo Kardinal Serrra am 19.08.1623
  • Antonio Maria Kardinal Sauli am 24.08.1623
  • Marco Antonio Kardinal Gozzadini am 01.09.1623
  • Antonio Kardinal Caetani am 06.09.1623
  • Cesare Kardinal Gherardi am 30.09.1623
  • Lucio Kardinal Sanseverino am 25.12.1623 und
  • Francesco Kardinal Sforza di Sant Fiora am 11.09.1624

Kardinal Barberini wurde am 29.09.1623 zu Urban VIII. gekrönt und beendete eine Sedisvakanz von 83 Tagen.. Er stammte aus einer florentinischen Familie und war das fünfte von sechs Kindern der Eheleute Antonio Barberini und Camilla Barbadori.          

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Stand: 16.05.2006  

 

 

 

 

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