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Konklave vom 19.07. - 06.08.1623 zur Wahl von Papst Urban VIII. |
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Gregor XV. |
u Sukzession u |
Urban VIII. |
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Alessandro Ludovisi |
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Maffeo Barberini |
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Todestag: 08.07.1623 |
Wahlort: Rom,Vatikan |
Präfekt der Segnatura di Giustizia |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Papst Gregor XV. sagte man einen wahrheitsliebenden und aufrichtigen Charakter nach, obgleich er in seinem Pontifikat von 11 Kardinalskreierungen, drei Nepoten ernannte. Bereits einen Tag nach seiner Inthronisation, am 15.02.1621 ernannte er seinen erst
hatten eine Schulausbildung bei den Jesuiten genossen. Am 12. März 1622 kanonisiert Gregor XV. den Ordensgründer Ignatius von Loyola (U1556) und seinen Mitbruder, den Apostel des Fernen Ostens Franz Xaver (U1552). Papst Gregor XV. starb am 08. Juli 1623 und ist in der Kirche “Sant´Ignazio”
beim Collegium Romano beigesetzt. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Gregor XV. umfaßte das Heilige Kollegium insgesamt 66 Kardinäle. Am eigentlichen Konklavegeschehen nahmen aber nur bis zu 54 Kardinäle in Rom teil ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Folgende 12 Kardinäle fehlten bei der Papstwahl im Vatikan:
Im Konklave anwesende Kardinäle stammten aus folgenden Pontifikaten:
Der erfahrenste Konklaveteilnehmer mit bereits acht Konklaven war der Bischof von Frascati Francesco Kardinal Sforza di Santa Fiora. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation. Knapp vier Monate später, verschärft Papst Gregor XV. mit dem Wahldekret “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen. >zurück Zur Zeit des Todes von Papst Gregor XV. befanden sich nur 34 Mitglieder des Heiligen Kollegiums in Rom, diese Zahl stieg bis zum Ende der Papstwahl auf 54 Kardinäle an. Das Kollegium teilte sich in vier Parteien: Die “Alten” (noch vor Papst Paul V. ernannte Kardinäle) Die “Prinz-Kardinäle” (Mauarizio di Savoia, de Medici, Farnese u. d´Este) Die Borghesiani (die von Papst Paul V. ernannten Kardinäle) Die Ludovisiani (von dem Nepoten Gregor XV. geführte Kardinäle) Die Borghesiani waren die stärkste Gruppierung um ihren Führer Kardinal Borghese.
ein. Am nächsten Tag hielt man sich nur mit Beratungen auf. Gegen den noch nicht einmal 55jährigen Kardinal Barberini votierten, gerade wegen seines jugendlichen Alters und vortrefflichen Gesundheit, die alten Kardinäle. Am 31 Juli schien Barberini aus dem Rennen zu sein und die Ludovisiani forcierten Kardinal Cobelluzio der beim Abendskrutinium des 01. August 24 Stimmen erhielt. Kardinal Borghese konterte mit 22 Stimmen für Kardinal Millini. Beim Morgenskrutinium des folgenden Tages sammelte Cobelluzio 25 und Millini sank auf 21 Stimmen. Die Hitze im Konklave war so stark, das die im August stets drohende Malaria auftrat. Einige Kardinäle erkrankten. Am 03. August waren 10 Eminenzen vom Fieber befallen und Kardinal Gherardi musste mit vielen Konklavisten das Konklave verlassen. Am selben Abend erkrankte Borghese konnte jedoch am folgenden Tag wieder am Geschehen teilnehmen. Am 04. August erteilte Kardinal Borghese die Erlaubnis zum Verlassen des Konklave. Am 05. war das Fieber von Borghese stark gestiegen und er beschloß das Konklave am selben Tag nach dem Abendskrutinium zu verlassen. Dies teilte er seinen Freunden mit und ermahnte sie zu Treue und Standfestigkeit. Endlich kam es zur Wende. Ludovisi und Borghese, welcher doch nicht das Konklave verlassen hatte, führten Gespräche und konnten sich einigen. Man berechnete von beiden Partei je 18 Stimmen. Am 06. August 1623 ergab das Skrutinium 26 Stimmen für Kardinal Barberini und viele riefen bereits “Habemus papam”. Skrutatoren waren an diesem Vormittag die Kardinäle Zollern, Scaglia und Boncompagni. Als aber die Stimmzettel verlesen wurden, stellte man fest das es nur 23 Zettel waren. Es herrschte große Unruhe. Barberini selbst verlangte nun, entsprechend der Wahlbulle von Papst Gregor XV. und um jeden Anlaß zur Anfechtung seiner Wahl zu beheben, dass der Akzeß wiederholt werde. Als dies geschehen war und die Zettel ordnungsgemäß ausgezählt waren, ergaben sich 24 Stimmen für ihn, welche zusammen mit den 26 des Skrutiniums 50 Stimmen ausmachten. Mit großer Zustimmung wurde das Ergebnis der Wahl angenommen. Kardinal Barberini nahm den Namen Urban VIII. an und nach Anlegen der Pontifikalgewänder erfolgte die Adoration der Kardinäle. Papst Urban VIII. verließ das Konklave im Zustand des Malariafiebers. Dank seiner guten Konstitution kam er mit dem Leben davon. Nicht so viele andere Konklaveteilnehmer. Laut einem Avviso vom 16.08.1623 starben 40 Konklavisten und acht Kardinäle an den Folgen der Malaria:
Kardinal Barberini wurde am 29.09.1623 zu Urban VIII. gekrönt und beendete eine Sedisvakanz von 83 Tagen.. Er stammte aus einer florentinischen Familie und war das fünfte von sechs Kindern der Eheleute Antonio Barberini und Camilla Barbadori. Stand: 16.05.2006 |
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