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Konklave vom 09.10. - 23.11.1700 zur Wahl von Papst Clemens XI. |
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Innozenz XII. |
u Sukzession u |
Clemens XI. |
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Antonio Pignatelli del Rastrello |
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Giovanni Francesco Albani |
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Todestag: 27.09.1700 |
Wahlort: Rom,Vatikan |
Brevensekretär |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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1. Der Tod Papst Innozenz XII.. Papst Innozenz XII. versuchte der ruchlosen Vetternwirtschaft der römischen Kurie ein Ende zu setzen. Mit der Apostolischen Konstitution „Romanum decet Pontificem“ vom 22. Juni 1692 verbot er ein für alle Mal die Bereicherung der päpstlichen Verwandten. Die Ämter der Papstnepoten wurden abgeschafft und mindestens theoretisch beendete dieses Dokument den Nepotismus an der Römischen Kurie. Die seit der Wahl von Papst Innozenz VI. im Jahr 1352 übliche Praxis der Wahlkapitulationen versuchte
Mit Frankreich versuchte Innozenz XII. die alten Streitigkeiten zu beenden. Die Unterzeichner der gallikanischen Artikel erklärten sich zum Gehorsam gegenüber dem Papst bereit und Innozenz bestätigte die durch Ludwig XIV. ernannten Bischöfe. 1693 waren alle französischen Bistümer wieder mit kanonisch ernannten Episkopaten besetzt. An der Praxis des Regalienrechtes veränderte sich jedoch nichts. Im Krieg Ludwig XIV. gegen die Große Koalition bemühte sich Papst Innozenz XII. sehr um Frieden. Bei dem Friedensprozess 1693 von Rijswijk war der Heilige Stuhl zwar nicht vertreten, aber Innozenz begrüßte die
Zum Ende seiner Regierungszeit musste sich der Papst noch mit der spanischen Erbfolge befassen. König Karl II. hatte den Papst um Rat angefragt und dieser empfahl den bayerischen Kurfürsten Joseph Ferdinand. Leider verstarb der Kurfürst 1699 und daraufhin entschied sich Innozenz XII. für Philipp V. Wie schon sein Vorvorgänger Innozenz XI., bekämpfte er den Probabilismus der Jesuiten. In seinem Pontifikat kam es wieder zu einer regen Bautätigkeit. Er veranlasste den Palast Curia Innocenziana am Montecitorio, heute die Abgeordnetenkammer sowie, die Gestaltung der Ospizio di S. Michel am Tiberufer in Trastevere. Außerdem beabsichtigte er, für künftige Papstwahlen ein eigenes Gebäude zu errichten. Papst Innozenz XII. verstarb am 27. September 1700 in Quirinalpalast und ist in St. Peter beigesetzt. Er ließ bereits ein Jahr nach seiner Krönung und acht Jahre vor seinem Tod ein Grabmonument zwischen der Cappella del Sacramento und der Cappella di San Sebastiano errichten, das nur aus dem Sarkophag und einer Inschrift, auf der nur der Name zu lesen war, bestand; es war weder mit einem Wappen, noch mit einer Tiara oder anderen Ornamenten geschmückt. Das heutiges Grabmal entstand im Auftrag seines Großneffen Vincenzo Kardinal Petra und ist ein Nischengrab mit Volutensarkophag.
2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Innozenz XII. am 27. September 1700 umfasste das Kardinalskollegium insgesamt 66 Kardinäle. Mit Beginn des Konklave am 09. Oktober traten 38 Kardinäle zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes im Vatikan ins Konklave ein. Bei der entscheidenden Wahl zum neuen Pontifex waren 56 Kardinäle anwesend. Insgesamt hatten jedoch am Konklaveverlauf 57 Eminenzen teilgenommen. Zum 46. Mal fand ein Konklave in Rom statt. Der Wahl ferngeblieben waren folgende neun Kardinäle:
Vor der entscheidenden Wahl verließen ein Kardinal das Konklave:
Die Gesamtheit der im Konklave anwesenden Kardinäle stammte aus den Pontifikaten:
Die Teilnehmeranzahl während dem Konklave stieg von 38 auf 57 Kardinäle an und fiel einen Tag vor Konklaveende auf 56 Eminenzen (siehe Konklaveteilnehmer oben). Der erfahrenste Teilnehmer an diesem Konklave war Carlo Kardinal Barberini. Er war durch Papst Innozenz X. am 23. Juni 1653 in den Kardinalsstand erhoben worden und somit war dieses Konklave bereits seine siebte Papstwahl. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation. Knapp vier Monate später, verschärft Papst Gregor XV. mit dem Wahldekret “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen. Am 28.01.1625 bestätigt Papst Urban VIII. die Wahldekrete seines Vorgängers Papst Gregor XV. durch die Bulle “Ad Romani Pontificis providentiam”. Mit der Apostolischen Konstitution “Romanum decet Pontificem” vom 22. Juni 1692 verbot Papst Innozenz XII. den Nepotismus und am 23.09.1695 mit der Bulle “Ecclesiae catholicae” die seit 1352 üblichen Wahlkapitulationen. >zurück Da Innozenz XII. bei seiner Wahl zum Pontifex bereits 76 Jahre alt war, wurden die Interessen der Kardinäle, Gesandten und der europäischen Vertretungen frühzeitig auf ein neues Konklave gelenkt. Dieses Interesse wurde durch die Erkrankung des Papstes im November 1699 noch vordringlicher. Unter dem Vorwand des anbrechenden Jubeljahres 1700 entsandte König Ludwig XIV., noch vor dem Ableben des Papstes, die Kardinäle D`Estrées, Forbin, Coislin, Arquien und Le Camus nach Rom. Luca Torzi, der Arzt des Papstes
Entsprechend dem Regelwerk der Kirche wurde am Abend des 09. Oktobers das Konklave begonnen und die Wahlräume verschlossen. Beim ersten Skrutinium waren 38 Kardinäle anwesend. Die Parteibildung war ähnlich dem vorangegangenen Konklave des Jahres 1691. Der französischen Partei stand die kaiserliche Fraktion gegenüber und als dritte Gruppierung traten die streng kirchlich gesinnten Zelanti auf. Neben diesen drei Parteien existierte anfangs noch eine unentschlossene Gruppe der Mitte, welche sich im Konklaveverlauf der französischen Partei anschloss. Die Zusammensetzung der Parteien war zwar nicht vollkommen eindeutig, aber folgende Zugehörigkeiten kristallisierten sich heraus:
Kaiserliche Partei:
Französische Partei:
Zelanti-Partei:
Partei der Mitte:
Da ein Teil der Parteigänger der Mitte sich der französischen Partei anschloss, bildete diese ein Gegengewicht zur starken Zelanti-Partei. Die Apostolische Konstitution “Romanum decet Pontificem” des verstorbenen Papstes, mit dem Verbot des Nepotismus, zeigte in dieser Wahl erste Auswirkungen. Die Einflussnahme der führenden Papstnepoten blieb sehr gering.
In den beiden ersten Wochen versuchten die Parteien, ihre Chancen gegenseitig auszuloten. Der erste ernst zu nehmende Kandidat war Galeazzo Kardinal Marescotti, eine Kreatur von Papst Clemens X. Er war ein angesehenes Mitglied des Heiligen Kollegiums und wurde auch von den Zelanti kraftvoll unterstützt. Da die Franzosen einen möglichst schwachen Papst wünschten, traten sie in Opposition. Neben der Kandidatur Marescottis kam auch Kardinal Acciaioli ins Gespräch, doch widerstrebten ihm die Kaiserlichen. Kardinal Ottoboni versuchte Panciatici zu forcieren. Dieser war unter dem verstorbenen Papst Datar gewesen und hatte den Grundsatz vertreten, als Papst komme nur ein von den Fürstenhäusern unabhängiger Kandidat in Frage. Durch diese Äußerung erlangte er keinerlei Zuspruch seitens der Kaiserlichen beziehungsweise der starken französischen Partei. Eine Wahl von Kardinal Morigia, aus den Reihen der Zelanti, hätte bei den weltlichen Machthabern Zuspruch gefunden, doch hielten die eigenen Zelanti seine Qualitäten in Verwaltung und Standhaftigkeit für ungenügend. In den weiteren Verhandlungen traten noch die Papabili Costaguti, Del Verme, Orsini und Colloredo auf, doch auch diese wurden rasch fallen gelassen. Am 14. November stieß endlich der französische Kardinal Noailles zum Konklave. Er brachte die letzten Instruktionen von Ludwig XIV. bezüglich der Wahl in die französische Partei mit. In den nächsten Wochen herrschte eher Stillstand als Kandidatensuche. Erst mit der Nachricht über den Tod von Karl II. am 19. November kam wieder ernsthaft Bewegung in die Wählerschaft. Am folgenden Tag waren 40 Stimmen für eine Erhebung von Gianfrancesco Kardinal Albani gesichert. Der Vorschlag kam von den Zelanti und fand bei allen Parteien Zustimmung. Sogleich verbreitet sich in Rom das Gerücht, Albani sei der gewählte Nachfolger von Innozenz XII. Was das Volk nicht wusste, Kardinal Albani weigerte sich hartnäckig die Wahl anzunehmen. Durch vier römische Theologen, dem Dominikaner Massoulié, dem Franziskaner Varese, dem Jesuiten Alfaro und dem Theatiner Tomassi, ließ er die Frage prüfen, ob ein Kandidat, der sich der Aufgabe des Papsttums nicht gewachsen fühle, bei einstimmiger Wahl, mit ruhigem Gewissen diese ablehnen könne. Alle Vier kamen überein, dass der Kardinal eine einstimmige Wahl annehmen müsse, sonst verstoße er gegen den Willen Gottes. Endlich gab Albani nach. Am 22. November musste Giuseppe Kardinal Archinto weger Erkrankung das Konklave verlassen und somit kam es am folgenden Tag, unter den 56 Konklaveteilnehmern im Vatikan, zu einer einstimmigen Wahl für Kardinal Albani. Obwohl Albani von Papst Alexander VIII. in den Kardinalsstand erhoben worden war, entschied er sich für den Namen Clemens XI. Seine Namenswahl ist darauf zurückzuführen, dass er mit dem Kardinalshut den Titelsitz S. Clemente erhalten hatte und seine Papstwahl am Festtag des hl. Clemens, dem 23. November erfolgt war. Gianfrancesco Albani war am 22. Juli 1649 in Urbino geboren und somit am Tag seiner Inthronisation am 30. November 51 Jahre alt. Seine Ausbildung erhielt er in Rom. Hier widmete er sich den Studien der Philosophie, Theologie und Jurisprudenz. Erst mit dem 28. Lebensjahr trat er in die römische Prälatur ein. Erfahrung in der Verwaltung erwarb er als Governatore von Rieti, Sabina und Orvieto. 1683 kehrte er nach Rom zurück und wurde Konsultor der Konsitorialkongregation. Unter Papst Innozenz XI. übernahm er das Amt des Brevensekretärs. In diesem wurde er von Papst Alexander VIII. am 13. Februar 1690 zum Kardinaldiakon ernannt. Mit der Wahl Albanis zum neuen Papst endete eine Sedisvakanz von 65 Tagen. Stand: 16.10.2009 |
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