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Konklave vom 14.03. - 01.04.1605 zur Wahl von Papst Leo XI. |
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Clemens VIII. |
u Sukzession u |
Leo XI. |
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Ippolito Alsobrandini |
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Alessandro Ottaviano de´Medici |
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Todestag: 05.03.1605 |
Wahlort: Rom, Vatikan |
Bischof von Palestrina |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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1. Der Tod Papst Clemens VIII.. Papst Clemens VIII. war von Natur aus eher furchtsam und sehr zurückhaltend in seinen Entscheidungen. Er pflegte Wallfahrten zu unternehmen und wechselte häufig seinen Aufenthaltsort. Dabei trat er mit großem Pomp auf. Clemens kreierte in sechs Kardinalskonsistorien insgesamt 53 Kardinäle, unter ihnen waren drei Neffen bzw. Großneffen. Clemens war somit nicht frei von Nepotismus. Bereits im ersten Konsistorium am 17.09.1593 ernannte er seine Neffen Pietro Aldobrandini und Cintio Aldobrandini zu Kardinälen. Beide Nepoten beauftragte er mit der Führung des Staatssekretariats. Besonders Pietro Aldobrandini war Ohr und Mund des Papstes. Pietro war auch der Erbauer der berühmten Villa Aldobrandini in Frascati.
Papst Clemens VIII. gelang es das Lehn Ferrara wieder dem Kirchenstaat einzuverleiben. Clemens selbst war vor seiner Wahl zum neuen Kirchenoberhaupt Mitglied der römischen Inquisition und gehörte dem Heiligen Offizium an. Clemens führte jeden Donnerstag den Vorsitz in einer Sitzung oder Kongregation des Heiligen Offiziums an. Er war wie seine Vorgänger überzeugt, mit dem Instrument Heiliges Offizium zumindest im Kirchenstaat Kontrolle auszuüben. Diese Sitzungen fanden entweder im Vatikan oder im Quirinal statt. Besonderes Aufsehen erregte damals der Fall des Dominikaners “Giordano Bruno”.
Bruno stammte aus Nola im Königreich Neapel, war Philosoph sowie Mönch des Dominikanerordens und zog die Dreifaltigkeit in Zweifel. Bruno wurde am 23.05.1592 von Giovanni Macenigo bei der Inquisition denunziert. Das Verfahren kam ins Rollen und Giordano Bruno wurde aufgefordert zum Widerruf seiner Thesen und ketzerischen Äußerungen. In einem Protokoll vom 21. Oktober 1599 heißt es: “Die hochwürdigen Herrn haben verfügt, dass der hochwürdige Vater (...) ihm seine Verblendung und die Falschheit seiner Lehre klarmachen soll.” Am 20.01.1600 versammelte sich das Inquistitonsgericht um in Sachen Giordano Bruno einen endgültigen Beschluss zu fassen. In diesem Verfahren wurde der Apostat (Abtrünnige) durch den General seines Ordens, Hippolytus Maria, in einem Bericht befragt, ob er von seinen ketzerischen Behauptungen abschwöre, dass der selbe aber behaupte, er habe nie ketzerische Sätze aufgestellt, sondern seine Lehren seien von den Beamten des heiligen Amtes falsch aufgefasst worden. Der Heilige Vater entschied nach einer Anhörung der Kongregation, dass man in dieser Sache die letzten Schritte tun und unter Wahrung aller Förmlichkeiten das Urteil sprechen und den Bruder Giordano der weltlichen Gewalt überstellen solle. Am 08. Februar 1600 verkündete man das Urteil über Giordano Bruno in der Kirche der heiligen Agnes. In diesem Urteil heißt es: “Und so erheben wir denn unsere Stimmen und verkünden es, dass wir dich verurteilen und degradieren und dass wir befohlen haben und angeordnet, dass du von nun an ausgestoßen seist und den weltlichen Mächten überliefert, und wir verharren im Gebet in dieser und jeder anderen besseren Form, deren wir mächtig und fähig sind.” Bruno antwortete seinen Richtern mit den Worten: “Mit größerer Furcht verkündet ihr das Urteil, als ich es hinnehme.” Der Dominikanermönch Giordano Bruno wurde nackt ausgezogen und auf dem römischen Campo dei Fiori am Donnerstag, den 17. Februar 1600 bei lebendigem Leibe auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Im Pontifikat von Papst Clemens VIII. zählten zwei Persönlichkeiten zum engsten Kreis seiner Vertrauten, der Oratotianer Caesar Baronio und der Jesuit Roberto Bellarmino.
Baronio erwarb große Verdienste durch seine zwölfbändige “Annali ecclesiastici” eine umfassende quellenmäßige Darstellung der Kirchengeschichte und Bellarmino zählte zu den großen Theologen seines Jahrhunderts. Beide Kirchenmänner erhob Clemens VIII. in den Kardinalsten. Im Jahr 1600 feierte Clemens ein eindrucksvolles Heilges Jahr. Geschichtliche Quellen sprechen von einer Million Pilger. Auch Papst Clemens VIII. darf zu den großzügigen Mäzenen gerechnet werden. Unter ihm wurde der Vatikanische Palast 1596 vollendet und er ließ die Peterskuppel ausschmücken. Clemens VIII. starb am 05.03.1605 und sein Grabmal befindet
2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Todestag von Papst Clemens VIII. umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 69 Kardinäle. Am eigentlichen Konklavegeschehen nahmen aber nur 61 Purpurträger in Rom teil ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Folgende 8 Kardinäle fehlten bei der Papstwahl im Vatikan:
Im Konklave anwesende Kardinäle stammten aus folgenden Pontifikate:
Der erfahrenste Konklaveteilnehmer mit bereits sieben Konklaven war der Dekan des Heiligen Kollegiums Tolomeo Kardinal Galli di Como. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). >zurück Wie beim letzten Konklave vor dreizehn Jahren, so war auch diese Papstwahl politisch beeinflusst. Die französischen Kardinäle hatten klare Instruktionen von Heinrich IV. und ebenso die spanischen Kardinäle von Philipp III. Welche politische Gewichtung eine derartige Wahl hatte, beweist der Sitzungsbericht der Wiener Akademie XXXVIII, wonach die spanische Regierung im Pontifikatszeitraum mindestens sechsundzwanzigmal den Fall einer Papstwahl erwogen und begutachtet hatte. Auf spanischer Seite sollten die Kardinäle Valiero, de´Medici und Arigoni zur Wahl nominiert werden. Heinrich IV. wollte neben Baronio, wie eine Instruktion vom 07.03.1605 an Kardinal Joyeuse darstellt, Kardinal Pietro Aldobrandini auf dem Stuhl Petri sehen. Mit Konklavebeginn am 14. März 1605 waren in Rom 60 der 69 Kardinäle des Heiligen Kollegiums anwesend. Von den fehlenden Kardinälen schaffte es nur noch der Deutsche Franz Kardinal von Dietrichstein zum Konklave zu stoßen. Er traf am 19. März im Vatikan ein.
Die Parteiverhältnisse im Kollegium waren zwar abschätzbar aber keine der Parteien hatte eine notwendige Dominanz. Die stärkste Partei war die von Pietro Kardinal Aldobrandini. Von den 38 bzw. ab dem 19. März 39 Kardinälen aus dem Pontifikat von Clemens VIII. folgten ihm 22 Purpurträger. Pietro hatte die von seinem Onkel ernannten Kardinäle noch am Todestag des selbigen in einer Versammlung zur Einigkeit ermahnt. Die Partei Montaltos verfügte über 8 Stimmen und die Spanier über 13 Anhänger. Bei einigen heiligmäßigen Männern des Kollegiums stand eine Parteinahme außer Frage. Zu ihnen zählten die Oratorianer Tarugi und Baronio, der Jesuit Bellarmino und Federico Kardinal Borromeo.
In den Tagen vor der Wahl wurden nicht weniger als 21 Kandidaten als “papabili” gehandelt. Dieser Umstand und ein fehlender Spitzenkandidat im Kollegium, ließen ein längeres Konklave erwarten. Am späten Abend des 14. März 1605 wurde das Konklave geschlossen. Ab jetzt hatten nur noch die Kardinäle das Wort. Am 19. März hieß es, Kardinal Baronio habe 39 Stimmen auf sich vereint. Die Nachricht war allerdings falsch. Am selben Tag traf Franz Kardinal von Dietrichstein im Konklave ein und vergrößerte das Heilige Kollegium auf 61 Wahlmänner. Dietrichstein tendierte zur spanischen Seite. Im Skrutinium am 24. März erhielt Baronio 23 Stimmen und am folgenden Tag gar 27. Zum Schrecken der Spanier stiegen diese am 27. März auf 31 und am 30. März sogar auf 32 Stimmen an. Kardinal Baronio fehlten nur noch 8 Stimmen zur Zweidrittelmehrheit. In den letzten Tagen vor dem Konklave war der Name Alessandro Ottaviano de´Medici viel genannt worden, seit Wahlbeginn war er verstummt. In den ersten Skrutinien war seine Stimmenanzahl unwesentlich. Am 01. April änderten sich plötzlich die Machtverhältnisse. Baronio erhielt nur noch 28 Stimmen, de´Medici 13 Stimmen. Baronius Vorsprung begann zu bröckeln. Kardinal Joyeuse versuchte über Aldobrandini die Stimmen von de´Medici zu mehren. Aldobrandini zögerte. Nach dem selbst Kardinal Baronio für de´Medici eintrat änderte sich schlagartig alles. Vor der Zelle von de´Medici hatten sich zwei Drittel der Wähler versammelt und ohne weiteres Skrutinium wurde er zum Papst erhoben. Anschließend versammelte man sich in der Cappela Paolina zur Adoration des neuen Papstes. Um der Form zu genügen, wurde dann noch ein offenes Skrutinium für de´Medici vorgenommen. In Gedenken an seinen Vorfahren nannte er sich Leo XI. Da es zu diesem Zeitpunkt schon spät am Abend war, öffnete man das Konklave erst am Morgen des 02. April 1605. Alessandro Ottaviano Kardinal de´Medici entstammte einer Seitenlinie des weltberühmten Florentiner Geschlechts de´Medici. Er wurde am 02.06.1535 als Sohn des Ottavio de´Medici und der Francesca Salviati, einer Nichte von Papst Leo X. geboren. Cosimo de´Medici vertraute ihm das Amt eines Gesandten in Rom an. 1573 erhielt er das Bistum Pistoia. Ende 1573 wurde er Erzbischof von Florenz. 1583 wurde er unter Papst Gregor XIII. Kardinal. Seine Inthronisation fand am 10.04.1605 statt und beendete eine Sedisvakanz von 36 Tagen. Stand: 15.01.2006 |
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Quellenverzeichnis: |
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