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Im Unterschied zu seinem Vorgänger stammte Papst Honorius IV. aus einer angesehenen römischen Familie und konnte ohne Schwierigkeiten die päpstliche Residenz von Perugia nach Rom verlegen. Hier führte er die päpstlichen Geschäfte im ausgebauten Savellipalast. In seinem kurzen Pontifikat bemühte sich Honorius den Frieden im Kirchenstaat aufrechtzuerhalten. In seine Regierungszeit fällt ein Kardinalskonsistorium mit nur einer Kreierung, am 22.12. 1285 erhebt er den Erzbischof von Monreale Giovanni Boccamazza in den Kardinalsstand. Er starb am 03.04.1287 in seiner Residenz auf dem Aventin in Rom an der Gicht und ward in der Peterskirche beigesetzt. Im 16. Jahrhundert wurden seine sterblichen Überreste nach S. Maria in Aracoeli überführt. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Am Todestag von Papst Honorius IV. bestand das Heilige Kollegium aus insgesamt 16 Purpurträgern. Unmittelbar nach seinem Todestag, dem 03.04.1287 verstarben drei Kardinäle,
Ein weiterer Kardinal verstarb am fünften Tag der Sedisvakanz, am 08.04.1287, dies war
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass diese vier Eminenzen am Beginn des Konklavegeschehens teilgenommen haben, an der letztendlichen Wahl des neuen Papstes waren sie jedenfalls unbeteiligt. Vermutlich sind alle vier Kardinäle, der in Rom zu dieser Zeit grassierenden Malaria zum Opfer gefallen. Das Heilige Wahlkollegium umfasste mit Konklavebeginn am 04.04.1287 also 12 Kardinäle ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. >zurück Bereits einen Tag nach dem Tod von Papst Honorius IV. traten die anwesenden Kardinäle im Savellipalast auf dem Aventin
zum vierten Konklave in Rom zusammen und es sollte auch das vierte Konklave nach der Aufhebung der Wahlverordung “Ubi periculum” durch Papst Johannes XXI. sein. Die gegensätzlichen Fraktionen der gespaltenen 12 Eminenzen konnten sich so schnell nicht einigen und so verging Woche für Woche und Monat für Monat. Zu dieser Zeit tobte in den Mauern Roms immer noch das Malariafieber, welches mit Honorius Tod bereits vier Opfer in den Reihen der Kardinäle gefordert hatte. Am 04.09.1287 ereilte den nächsten Bruder des Heiligen Kollegiums der Malariatod, der unter Papst Martin IV. kreierte Kardinal Hugh of Evesham verstarb im Konklave. Wenig später, am 15. des selben Monats kostete die Malaria den französischen Kardinal Gervais Jeancolet de Clinchamp sein Leben. Verständlicherweise breitete sich in diesen Tagen in den Reihen der Wähler die Angst über den Fiebertod mehr und mehr aus, und somit kam es zum Konklaveabbruch. Das Konklave wurde unterbrochen und die Wahlmannschaft verließ den Konklaveort. Nur Einer hat der Überlieferung nach ausgeharrt und blieb standhaft, der Bischof von Palestrina und ehemalige Franziskanergeneral Gerolamo Masci Kardinal d`Ascoli. Bekannt für seine Hartnäckigkeit, hatte er in der Vergangenheit den Kardianalshut zweimal abgelehnt und nur aus tiefem Gehorsam gegenüber Papst Nikolaus III. letztendlich doch die hohe Würde angenommen. Nach dem das Heilige Kollegium wieder im Konklave versammelt war, kam es am 15.02.1288 endlich zu einer einstimmigen Wahl. Eben dieser hartnäckige Franziskaner, Bischof von Palestri- na wurde gewählt, doch nahm er als Nikolaus IV. die Wahl erst an, als er in einem zweiten Wahlgang am 22.02.1288 bestätigt wurde. Gerolamo Masci Kardinal d`Ascoli wurde noch am selben Tag zu Nikolaus IV. inthronisiert und eine lange Sedisvakanz von 325 Tagen fand endlich ihr Ende. Stand: 01.02.2003 |
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