|
||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||
ErlÀuterungen zum Seligsprechungsverfahren: |
||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||
Beatifikation oder Seligsprechung (lat.: beatus âselig, glĂŒcklich“, facere âtun, machen“) nennt man in der römisch-katholischen Kirche die feierliche ErklĂ€rung, dass ein verstorbener Christ von Gott in die Schar der Seligen bzw. der Heiligen aufgenommen worden ist. Ein Seligsprechungsverfahren muss vor einer Kanonisation bzw. Heiligsprechung (griech.: kanon âRichtschnur“) erfolgen. Im Gegensatz zur Kanonisation bedeutet die Beatifikation nach der Lehre der Kirchenlehrer, dass die Seligsprechung ein Akt ist, durch den der Papst die Erlaubnis erteilt, einem Diener Gottes an einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Gegend oder in einer bestimmten Ordensgemeinschaft die öffentliche Verehrung als Seliger solange erwiesen werden darf, bis seine feierliche Heiligsprechung erfolgt ist. Der âRuf der Heiligkeit“ (âfama sanctitatis“) und der âRuf der WundertĂ€tigkeit“ (âfama signorum“) ist Voraussetzung fĂŒr die Einleitung eines Seligsprechungsprozesses und kann sich nach einem MĂ€rtyrertod oder durch die von Glaube, Liebe, Hoffnung und von Kardinalstugenden geprĂ€gte Lebensweise des Seligzusprechenden bilden. Kandidaten, fĂŒr die ein Seligsprechungsverfahren eröffnet wurde, werden als âDiener Gottes“ bezeichnet. ErfĂ€hrt die Person im Prozessverlauf den âheroischen Tugendgrad“ zuerkannt, darf sie âEhrwĂŒrdiger Diener Gottes“ (âVenerabilis Dei servus“) genannt werden. Bis in neuere Zeit durfte ein Seligsprechungsprozess frĂŒhestens fĂŒnf Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eröffnet werden. Einzig der Papst kann von dieser Regel dispensieren. Papst Johannes Paul II. tat dieses im Fall der Mutter Teresa von Kalkutta (1999, nach bereits zwei Jahren) und Papst Benedikt XVI. in den FĂ€llen Johannes Paul II. (2005, nach bereits drei Monaten) und LĂșcia dos Santos, der FĂĄtima-Seherin (2008, nach bereits drei Jahren). FĂŒr gewöhnlich dauert das Verfahren mehrere Jahrzehnte, in AusnahmefĂ€llen nur einige Jahre. Die Beweiserhebung fĂŒr das Verfahren liegt âiure proprio“ in der ZustĂ€ndigkeit des Diözesanbischofs, des Bistums in dem der Kandidat verstorben ist. Alle Dokumente der BeweisfĂŒhrung werden in versiegelten BehĂ€ltnissen der zustĂ€ndigen Kongregation fĂŒr die Selig- und Heiligsprechungsprozesse (âCongregatio de Causis Santorum“) zur FortfĂŒhrung des Prozesses ĂŒbergeben. Zu dieser Kongregation gehört auch das sogenannte âStudio“, eine Einrichtung zur Ausbildung der Postulatoren und weiterer Mitarbeiter aus anderen Ămtern der Römischen Kurie. Das âStudio“ besorgt ferner die Redaktion und stĂ€ndige Aktualisierung des âIndex ac status causarum“, in dem alle laufenden Selig- und Heiligsprechungsprozesse aufgelistet sind. Dieser Index wird im Auftrag der Kongregation fĂŒr die Selig- und Heiligsprechungsprozesse regelmĂ€Ăig veröffentlicht. |
||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||
|
Can. 1403-§1: |
Die Verfahren zur Kanonisation der Diener Gottes werden durch besonderes pÀpstliches Gesetz geregelt. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
||||||||||
|
|||||||||||
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
Themenbereiche |
|
Intern |
|
VH-Service |
|
Besucher |
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
||||||
|
|
|
|
||||||||
|
|
|
|
||||||||
|
|
|
|
||||||||
|
|
|
|
||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
Award & Sidebar |
|
Suchmaschine in VH |
|
||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|
||||||
|
|
|
|
||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|
|